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Öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote!

Sind behinderte Menschen eigentlich ein Teil der Bevölkerung? Oder sind wir Sonderfälle, die manchmal innerhalb, manchmal außerhalb der Gesellschaft leben sollen?

Von Kassandra Ruhm

Bei der DiStA-Forschungswerkstatt am 5. Mai 2023 haben wir – neben mehreren anderen spannenden Themen – wieder einmal darüber diskutiert, wie man an verschiedenen Stellen Barrieren aushebeln könnte und wo es Fördermöglichkeiten für die Inklusion einzelner behinderter Menschen gäbe. Ich habe mich schon so viele hundert Stunden gegen Diskriminierung behinderter Menschen und für gesellschaftliche Gerechtigkeit eingesetzt und werde das auch weiter tun – aber ist das wirklich die Aufgabe behinderter Betroffener und nicht die Aufgabe der politischen Entscheidungsgremien und der ausführenden Organe? Es sollte staatlich finanzierte Stellen geben, die unsere Fachkenntnisse einbeziehen und für den Abbau von Barrieren und Benachteiligungen sorgen, statt behinderten Menschen unbezahlt den größten Teil der Arbeit zuzuschieben.

Zumindest eine staatliche Verpflichtung

Der Staat reagiert bei den allgegenwärtigen Rechtsbrüchen zum Nachteil behinderter Menschen oft viel zu wenig. Während wir selbst wenig Sanktionsmöglichkeiten haben, sondern wie Sisyphos immer wieder Steine hoch rollen gegen Organisationen, die einfach keine Lust haben, ihre Barrieren und Benachteiligungen zu beseitigen. Ich finde, das darf nicht so weiter gehen.

In Deutschland z.B. gibt es keine Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit, obwohl die Behindertenrechtskonvention etwas anderes vorgibt. Das ist ein großes Problem. Aber bei allen Institutionen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, hat die öffentliche Hand eine sehr gute Handhabe, Barrierefreiheit einzufordern. Wenn sie das will. Mit einer handfesten rechtlichen Grundlage: Der Gesetzgeber hat im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) unter § 1, Abs. 3 festgelegt:

„Gewähren Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung als institutionelle Förderungen, so sollen sie durch Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung sicherstellen, dass die institutionellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die Grundzüge dieses Gesetzes anwenden. Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind.“

Inhalt der Gesetze in Deutschland und Österreich

Barrierefreiheit und der Abbau von Benachteiligungen gehören zu den wichtigen Grundzügen des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb wäre es ein Leichtes, immer wenn jemand öffentliche Gelder beantragt, diese Gelder mit der Auflage zu versehen, dass das jeweilige Angebot barrierefrei nutzbar ist. Ausnahmen und Einschränkungen der Barrierefreiheit könnten individuell beantragt und geprüft werden. Anders herum, als es heute ist: Bisher müssen behinderte Menschen noch zu oft individuell ihre Teilhabe beantragen und mühsam erkämpfen.

Ich gehe davon aus, dass eine ganze Reihe von deutschen Bundesländern die Vorgaben des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in den Landes-Behindertengleichstellungsgesetzen umgesetzt haben. Und wenn sie es noch nicht in einem aktuellen Landesgleichstellungsgesetz schriftlich fixiert haben, gibt es andere Möglichkeiten, die Forderung zu begründen, dass öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote verwendet werden dürfen. Zum Beispiel wegen eines Diskriminierungsverbotes, wegen der Gleichheit aller Menschen oder wegen anderer Vorgaben der jeweiligen Landesgesetze.

In Österreich gibt es eine ähnliche gesetzliche Vorgabe im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz konkret in § 2, Abs. 1 (Geltungsbereich) in Verbindung mit § 8 (Verpflichtung des Bundes). (Danke an Martin Ladstätter für die Information!)

Ein Beispiel wie es nicht sein darf

Nein, es geht nicht darum, dass fast alle Häuser geschlossen werden müssten, weil wir behinderten Menschen so unglaublich große Forderungen stellen würden. Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Im Bremer „Zentrum für queeres Leben“ befindet sich die Toilette im Keller. Man müsste erst einige Stufen hoch und danach eine lange und enge Treppe heruntersteigen, um sie zu erreichen. Ich habe nie gefordert, dass in dem engen, alten Haus ein Fahrstuhl zur Toilette eingebaut würde. Ich hatte den Eindruck, das wäre nicht mit einem tragbaren Aufwand realisierbar. Aber einen würdevolleren und sichereren Eingang in den unteren Hausbereich hätte ich durchaus gewünscht. Mittlerweile habe ich aufgegeben.

Und dann geht es doch!

Der Eingang in den Veranstaltungsraum des schwul-lesbisch-queeren Zentrums (KCR) in Dortmund, in der Nähe meiner alten Heimat im Ruhrgebiet, hatte früher 1 ½ Stufen. Ab 1993 habe ich mich mit meinem ersten eigenen Rollstuhl immer wieder diese Stufen hoch gequält, um dabei sein zu können. Natürlich habe ich mehrfach für eine Rampe argumentiert. Ohne Erfolg. Einige Zeit später hat das Studierendenparlament der Uni Dortmund entschieden, nur barrierefreie Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Eine dieser Veranstaltungen sollte im KCR stattfinden – und was sag‘ ich Euch? Innerhalb kürzester Zeit haben die Vereinsmitglieder eine Rampe gebaut und die Veranstaltung hat wie geplant dort stattgefunden. Zu mir hat damals jemand gesagt: „Ach, eine Rampe wollten wir doch schon lange haben.“ Aber ich und die anderen Rollstuhlfahrer-innen vor Ort haben nicht als Grund ausgereicht, um diesen Wunsch umzusetzen. Mehrere Jahre nicht. Mit der Bindung der Zuwendung der Uni Dortmund an die Barrierefreiheit hatten wir die Rampe innerhalb weniger Wochen. So wünsche ich es mir auch mit allen anderen Geldern unserer Gemeinschaft, unseres Staates.

Gleiches Recht auf gleiche Teilhabe

Wir behinderten Menschen sind ein Teil der allgemeinen Bevölkerung. Wir sind keine Einzelfälle, keine überraschende Ausnahme, mit der niemand rechnen konnte. Wir sind keine andere Kategorie von Lebewesen und keine Menschen 2. Klasse. Wir haben die gleichen Bürgerrechte, wie die anderen auch. Wenn unser Staat das Gemeinschaftsgeld verwendet, um öffentliche Angebote zu unterstützen, dann müssen diese Angebote tatsächlich öffentlich sein, also allen Mitgliedern der Gemeinschaft offenstehen. So wie es § 1, Abs. 3, des Behindertengleichstellungsgesetzes vorsieht. Sonst sind die öffentlichen Gelder dort falsch eingesetzt. Denn wir behinderten Menschen gehören zur Gesellschaft dazu.

Kassandra Ruhm mit Rollstuhl am Gehsteig und schaut zurück

Kassandra Ruhm lebt in Bremen, Deutschland. Sie arbeitet als Psychologin und setzt sich in ihrer Freizeit mit Kunst, Artikeln und Veranstaltungen für den Abbau von Vorurteilen und eine gerechtere Gesellschaft ein. Mehr Infos: www.Kassandra-Ruhm.de

Zuerst veröffentlicht als Kolumne bei DIE NEUE NORM: Ruhm, Kassandra (2023): Öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote! Erschienen am 16. Mai 2023 online in: Die Neue Norm – das Magazin für Disability Mainstreaming. https://dieneuenorm.de/kolumne/oeffentliche-angebote/

 

 

Bericht über die 2. Online Dis/Ability-Forschungswerkstatt

Am 5. Mai 2023 fand zum zweiten Mal die Österreichische Online Inter- und Transdisziplinäre Dis/Ability-Forschungswerkstatt statt. Ziel der Veranstaltung war vor allem die Vernetzung und die Verbreitung der vielfältigen Projekte im Bereich der emanzipatorischen Behinderungsforschung in Österreich. Heuer stand die Forschungswerkstatt im Zeichen des 15-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Dies geschah am 3. Mai 2008 nachdem, wie in der Konvention festgelegt, diese von 20 Staaten ratifiziert worden war. Fast 75 Personen nahmen an der Veranstaltung teil, verfolgten die Beiträge der Vortragenden aus einer Vielzahl von Disziplinen und brachten sich in rege Diskussionen ein. Alle Beiträge wurden simultan in Schrift und ÖGS übersetzt.

Den ersten Slot zum Thema Hochschule moderierte Matthias Forstner. Zuerst referierte Michaela Joch (WU Wien) in ihrem Beitrag über Inklusions- und Exklusionsmechanismen in der akademischen Wissenschaft aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen, die wissenschaftlich tätig sind. Theresa M. Straub (Uni Innsbruck) legte sodann ihren Fokus auf Studierende mit Behinderungen und ihre Sichtweisen, wie die Aufnahme zum Studium sowie dessen und Abschluss gelingen. Ein Fokus lag dabei auf den diesbezüglichen Barrieren im System Universität.

Slot 2 zu (Geschlechter-)Vielfalt moderierte Rahel More. Julia Seuschez (Uni Klagenfurt) präsentiere die Ergebnisse ihrer Forschung zu Intersexualität und Geschlechtsidentität im Kontext des Ullrich-Turner-Syndroms und verband diese mit dem Konzept des Otherings. Im darauffolgenden Beitrag wies Kassandra Ruhm (Uni Bremen) darauf hin, dass für Menschen mit Behinderungen ungleiche Chancen für die Nutzung von Psychotherapie und psychosozialer Beratung bestehen. Um mehr Anbieter:innen von Beratungsarbeit dazu zu ermutigen, auch mit Menschen mit Behinderungen zu arbeiten, erarbeitete sie eine Broschüre, die aufzeigt, wie in solchen SituationenVielfalt und Intersektionalität erreicht werden kann und welche Faktoren diesbezüglich zu beachten sind.

Nach der Mittagspause moderierte Andreas Jeitler Slot 3 zu Partizipation. Lisa Maria Hofer (Uni Linz) stellte erste Ergebnisse ihres Disability History Forschungsprojekt mit einem partizipativen Zugang vor. Im Fokus ihrer Forschung steht die Geschichte des Linzer ‚Taubstummeninstituts‘ von 1818-1919. Nikolaus Hauer und Helga Fasching (Uni Wien) präsentierten ein von ihnen erfolgreich umgesetztes Projekt, als Beispiel, wie universitäre Lehre partizipativ gestaltet werden kann. Dabei berichteten sie auch von den verwendeten Methoden.

Am Ende der Veranstaltung moderierte Angela Wegscheider eine offene Diskussion zu Partizipation an und in der Wissenschaft. Anleitend für die Diskussion war das DiStA Positionspapier zu Disability Studies in Österreich. Während sich schon nach den einzelnen Beiträgen sehr interessante und kurzweilige Interaktionen ereigneten kam es auch nun zu einer regen Beteiligung der Anwesenden, die trotz allerschönstem Frühlingswetter noch immer zahlreich anwesend waren.

Wir danken allen Teilnehmenden und Vortragenden für die gemeinsame Veranstaltung und planen für das Sommersemester 2024 eine Wiederholung.

Das Organisationsteam,

Matthias Forstner, Andreas Jeitler, Rahel More und Angela Wegscheider

 

Ein sozial-ökologisches Inklusionsmodell für die Urbane Landwirtschaft in Wien

Von Sophie Schaffernicht

Die Zielgruppe der Dissertation,eingereicht an der BOKU, mit dem Titel „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Urbanen Landwirtschaft in Wien“ waren Menschen, die in Tagesstrukturen arbeiten und betreut werden. Diese Personen fehlen weitestgehend in den Diskussionen über urbane Landwirtschaft, obwohl landwirtschaftliche Tätigkeiten unter bestimmten Umständen viele positive Effekte haben können. Verschiedene Programme im städtischen Gartenbau konnten beispielsweise in der Vergangenheit den Weg auf den Ersten Arbeitsmarkt ebnen. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – sind Bildung und Arbeit zentrale Punkte. Menschen mit Behinderungen sind jedoch gegenwärtig oft von diesen Bereichen ausgeschlossen und werden an einer wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft gehindert. In dieser Studie wurde hauptsächlich nach den Hindernissen für Inklusionsprozesse im Gartenbau Ausschau gehalten. An einem Pilotprojekt zu urbaner Landwirtschaft und Inklusion in Wien nahmen eine Universität, drei Sozialeinrichtungen mit sieben Mitarbeiter*innen, zwei Gartenbaubetriebe mit zwei Betriebsleiter*innen sowie fünfzehn Menschen mit Behinderungen teil. Aktionsforschung wurde im Rahmen der Tomatenernte wissenschaftlich begleitet und dabei evaluiert sowie modifiziert. Zur gleichen Zeit war die Autorin bestrebt einen Beitrag im Sinne der Grounded Theory zu leisten. Eine mögliche Lösung für künftige Studien ist das Miteinbeziehen von Co-Forscher*innen (Menschen mit Behinderungen), um Forschung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention inklusiv zu gestalten. Angebote im Bereich der urbanen Landwirtschaft sollten über reine Kooperationen zwischen Sozialeinrichtungen und Gartenbaubetrieben hinausgehen. Ein sozial-ökologisches Szenario mit agrarökologischen Inklusionsbetrieben erscheint sinnvoll. Die Etablierung mehrerer solcher Inklusionsbetriebe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in Wien könnte die Stadt den Zielen der nachhaltigen Entwicklung ein Stück näherbringen.

Bild oben: Lebenshilfe Wien

Sophie Schaffernicht

MellowYellow – Soziale Wirkung durch Kunst

MellowYellow Interventionen in einer Schule

Von Alfons Bauernfeind (Institut für partizipative Sozialforschung, Wien), über seinen Beitrag präsentiert in der DiStA-Forschungswerkstatt:

Das Projekt MellowYellow verfolgt das Ziel, mit künstlerischen Methoden Diversität, Inklusion und künstlerische Offenheit als selbstverständliche Praxis in Österreichs Schulen zu etablieren. MellowYellow vermittelt in der Tanzkunstszene anerkannte Mixed-Abled Künstler*innen Teams an Schulen, um Aktionstage bzw. Aktionswochen abzuhalten.

Die beiden Formate bestehen aus drei unterschiedlichen Interventionen (Informance, bewegte Gespräche, Resonanztreffen), die darauf abzielen, dass Lehrkräfte und Schüler*innen ihre Einstellungen über Menschen mit Behinderungen reflektieren und neu bewerten. Das Wissen über das Alltagsleben von Menschen mit Behinderungen soll aufgebaut und Unsicherheiten im Umgang abgebaut werden. Dadurch könnten neue und diversere Vorbilder entstehen, da Menschen mit Behinderungen als Führungspersonen wahrgenommen werden. Lehrer*innen entdecken neue künstlerische Methoden, die sie in die Schulpraxis einführen könnten, Schüler*innen finden einen neuen Zugang zu Kreativität und ihrem Körperempfinden.

MellowYellow hat seit 2017 bis zum Ausbruch der Covid-19 Pandemie 3.039 Schüler*innen in 148 Klassen von 80 Schulen erreicht. Um die Corona-bedingte Unterbrechung der Schulaktivitäten produktiv zu nutzen, wurde der Aktivitätsschwerpunkt des Jahres 2020 auf die soziale Wirkungsmessung gelegt.  Es wurde ein Wirkungsmodell (IOOI-Modell nach Phineo, Kurz und Kubek 2017) auf Basis von MellowYellow internen Workshops erstellt und 21 Leitfaden-gestützte Telefoninterviews mit Lehrkräften durchgeführt, die zwischen 2017 und 2020 MellowYellow Interventionen in ihren Schulen erlebt haben. Die Auswertung und inhaltliche Codierung der Interviews erfolgten im Vier-Augen-Prinzip. Sie wurde gemäß der Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) vorgenommen. Neben qualitativen Auswertungen wurden auch frequenzanalytische Auszählungen durchgeführt.

Alfons Bauernfeind studierte (Musik-) Soziologie in Wien. Seit 2013 ist er freischaffender Soziologe und Musiker, Mitbegründer des Instituts für partizipative Sozialforschung (2016) sowie der measury Sozialforschung OG (2018) und Leiter einer Forschungswerkstatt an der FH für Soziale Arbeit Wien (2021). Seine Arbeitsschwerpunkte sind soziale Wirkungsmessung und partizipative Begleitforschung von sozial- innovativen Unternehmungen.

 

Mundstab

Behindert werden – beteiligt werden

Waltraud Ernst (Institut für Frauen- und Geschlechterforschung, Johannes Kepler Universität Linz) über ihren Beitrag präsentiert in der DiStA-Forschungswerkstatt:

Menschen werden in unserer Gesellschaft unter vielerlei Umständen vielfach behindert. Kann die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an interdisziplinären Erkenntnisprozessen zu selbstbestimmterer Lebensgestaltung und gesellschaftlicher Teilhabe beitragen?

Prozesse der Diskriminierung zu erforschen, anstatt persönliche Merkmale in den Blickpunkt zu rücken, fordern aktuelle Ansätze der Disability Studies. Queer-feministische und intersektionale Perspektiven erforschen Behinderungen als soziale Praktiken und sozial legitimierte Prozesse (Ernst 2021). Schon in den 1980er-Jahren entstand ein kollaboratives Buch von behinderten Frauen. Darin wird das Ineinanderwirken von Behinderung und Geschlecht untersucht. Ein bis heute innovativer Forschungsansatz des „Forschens mit“ bzw. ein im heutigen Sinne autoethnografischer Ansatz des Selbstbeforschens und des Selbstschreibens wird hier einem Ansatz des „Forschens über“ vorgezogen (Boll et al. 1988). Seit den 1980er-Jahren konnten sich die Disability Studies auch im deutschsprachigen Raum als universitäre Disziplin etablieren. Intersektionale Aspekte von Behinderung und Geschlecht konnten weiter erforscht werden (DiStA – Disability Studies Austria 2018). Sowohl Geschlecht als auch Behinderung werden hier als gesellschaftliche Konstrukte verstanden, die im Alltag, im Austausch mit anderen Menschen und Institutionen ständig hergestellt, gefestigt oder transformiert werden (Jacob et al. 2010).

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Konzeptionalisierung von Behinderung – Die drei Dimensionen des Gesamtphänomens Behinderung

Matthias Forstner trug im Rahmen der 1. Österreichischen Online Inter- und Transdisziplinäre Dis/Ability-Forschungswerkstatt Kurzimpulse am 13. Mai 2022 aus seiner bisherigen Dissertationsforschungen zum Thema Konzeptionalisierung und Modelle von Behinderung vor. Es folgt eine Schilderung dieses Vortrags vom Autor selbst.

Der Begriff „Behinderung“ wird in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verwendet. Da die Definition für die Betroffenen und den Umgang mit ihnen sehr relevant ist, wird sie auch heftig diskutiert.

„Behinderung ist ein multidimensionaler Begriff, der multiprofessionell verwendet wird, und dies macht eine Auseinandersetzung mit dem Thema so unübersichtlich. Bei seiner Verendung begibt man sich relativ schnell auf ein semantisches Minenfeld“ (Egen, 2020, S. 55).

Die Disability Studies haben die Unterscheidung zwischen zwei grundsätzlichen Zugängen eingeführt, die auch Tale of Two Models genannt wird.

 

Individuelle Modelle Soziale Modelle

Hierzu zählen vor allem biomedizinische Modelle, die Behinderung als biomedizinische Abweichung des Individuums sehen und also mit Beeinträchtigungen gleichsetzen.

Diese Modelle – u.a. Britisches Soziales Modell (Oliver, 1996) – sind die große Idee der Disability Studies. Sie haben die Wurzeln in der Behinderungsbewegung, z.B. UPIAS. Es wird Abgrenzung zwischen Beeinträchtigung und Behinderung vorgenommen.

 “disability is something imposed on top of our impairments, by the way we are unnecessarily isolated and excluded from full participation in society” and “is therefore a particular form of social oppression” (UPIAS, 1975)–

Mit Ausdifferenzierung der Disability Studies kam jedoch auch innerhalb dieses Feldes eine Kritik am alleinigen Fokus auf die soziale Ebene auf, u.a. wurde kritisiert.

  • Ausblendung von Körper/Leib (Hughes & Paterson, 1997)
  • Ausblendung leiblicher Erfahrungen wie Schmerz, Müdigkeit (Morris, 1993)
  • Ausblendung von realen Beeinträchtigungseffekten (Thomas, 2012)
  • Ausblendung von Aspekten der Identität (Swain & French, 2000)
  • Ausblendung von psycho-emotionalen Folgen des Disablismus (Reeve, 2012; Watermeyer & Swartz, 2016)

Um diesen Kritikpunkten gerecht zu werden, ohne die unbestreitbaren Fortschritte durch die soziale Sicht auf Behinderung aufzugeben wurde von Forstner (2022) die in der Gesundheitssoziologie gebräuchliche Unterscheidung zwischen den drei Dimensionen disease, illness und sickness (Hofmann, 2016; Marinker, 1975) des Krankheitsphänomens auf das Gesamtphänomen angewendet. Dieses als Biophänomenosoziale Modell von Behinderung bezeichnete Framework wurde in einem Artikel der Zeitschrift für Disability Studies dargelegt.

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Ein geöffneter Laptop neben einem Bücherstapel. Am Display wird die erste DiStA Forschungswerkstatt angekündigt.

Kurzzusammenfassung der 1. Online Dis/Ability-Forschungswerkstatt

Am 13.5.2022 fand zum ersten Mal die Österreichische Online Inter- und Transdisziplinäre Dis/Ability-Forschungswerkstatt statt. Ziel der Veranstaltung war vor allem die Vernetzung zu vielfältigen Projekten im Bereich der emanzipatorischen Behinderungsforschung in Österreich. Bis zu 40 Personen nahmen an der Veranstaltung teil, brachten sich in rege Diskussionen ein und verfolgten die Beiträge der Vortragenden aus einer Vielzahl von Disziplinen.

Waltraud Ernst nahm in ihrem Beitrag einen intersektionalen Zugang zur Behinderungsforschung ein und berichtete über Herausforderungen in der Technikforschung zu Assistenzmitteln.

Matthias Forstner stellte in Anlehnung an medizinsoziologische Zugänge ein biophenomenosoziales Modell von Behinderung vor, anhand dessen er die kritische Einordnung und Analyse von Klassifikationssystemen erläuterte.

Lisa Maria Hofer berichtete von ihrem Vorhaben, Methoden der Disability History mit einem partizipativen Zugang zu kombinieren. Im Fokus ihrer Forschung stand die Geschichte des Linzer ‚Taubstummeninstituts‘ von 1818-1919.

Alfons Bauernfeind berichtete von einer Auftragsforschung zum Projekt Mellow Yellow, in dem von mixed-abled dancers durchgeführte Workshops mit Schüler*innen partizipativ evaluiert werden. Umgesetzt wurde dies als Wirkungsanalyse.

Claudia Sorger und Michaela Joch berichteten in ihrem Beitrag vom partizipativen Forschungsprojekt Weniger Barrieren – Mehr Wien, das zusammen mit Peer-Expertinnen und in Kooperationen mit zahlreichen Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen durchgeführt wurde.

Sophie Schaffernicht trug aus Sicht der Agrarökologie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der urbanen Landwirtschaft in Wien vor und brachte damit u.a. erste Überlegungen zu den Möglichkeiten und Grenzen von Volontariaten in der Landwirtschaft ein.

Hanna Hacker und Eva Egermann präsentierten ihren gemeinsamen Beitrag mit Susanne Hamscha zum neuen Crip Magazine und nahmen damit Dis/Ability aus einer künstlerisch-aktivistischen Perspektive in den Blick. Sie berichteten u.a. von den Prozessen einer Redaktionsgründung des Crip Magazine sowie ressourcentechnischen Herausforderungen.

Wir danken allen Teilnehmenden und Vortragenden für die gemeinsame Veranstaltung und planen für das Sommersemester 2023 eine Wiederholung.

Das Organisationsteam,

Angela Wegscheider, Andreas Jeitler, Volker Schönwiese und Rahel More

Ein geöffneter Laptop neben einem Bücherstapel. Am Display wird die erste DiStA Forschungswerkstatt angekündigt.

Hör zu bei der 1. Österreichischen Online Inter- und Transdisziplinären Dis/Ability-Forschungswerkstatt

Für Interessierte bietet die Dis/Ability-Forschungswerkstatt die Möglichkeit zum Austausch über Behinderung(en) aus Sicht der Disability Studies. Interessierte sind eingeladen als Hörer-innen und auch Mitdiskutant-innen teilzunehmen. Nach der Anmeldung bei disabilitystudies@jku.at wird der Zugangslink zugesandt.

Die Forschungswerkstatt findet am Freitag, 13. Mai 2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr statt. Das Programm ist auf https://dista.uniability.org/ online gestellt.

Ziel der Forschungswerkstatt ist es, das breite Forschungsspektrum und die damit einhergehenden, vielfältigen Forschungen, Fragestellungen, Methoden und Perspektiven zu Disability Studies, Behindertenpolitik, Dis/Ableismus, Anti/Diskriminierung, Barrierefreiheit, Intersektionalität und Diversität in Österreich sichtbar zu machen. Zudem ist es eine Möglichkeit, gemeinsam Themen zu diskutieren und sich weiter zu vernetzen.

Die Forschungswerkstatt wird von der Vernetzungsplattform DiStA (Disability Studies Austria) in Kooperation mit uniability und der Universität Salzburg organisiert. Weitere Infos sind der Forschungswerkstatt-Internetseite zu entnehmen.

Hier gehts weiter zum Bizeps Artikel: https://www.bizeps.or.at/hoer-zu-bei-1-oesterreichischen-online-inter-und-transdisziplinaere-dis-ability-forschungswerkstatt/