Schlagwort-Archive: Behindertenpolitik

Reaktionen zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans Behinderung (2022-2030)

Behinderungssymbol durchgestrichen

Quelle: Pixabay, user: chariflax

Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich zu deren Umsetzung und zur Wahrung der Rechte für Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Die von Österreich angewendete Strategie zur Umsetzung wird in Nationalen Aktionsplänen festgehalten. Diese werden vom Sozialministerium in Kooperation mit den anderen Bundesministerien und unter Partizipation der Zivilgesellschaft, allen voran Organisationen für Menschen mit Behinderungen, erstellt. Der erste NAP 2012-2020 wurde 2012 veröffentlicht und anschließend heftig diskutiert. Nun liegt ein Entwurf für den Nationalen Aktionsplan 2022-2030, erstellt vom Bund mit Beteiligung der Länder und z.T. von Behindertenorganisationen, vor, der noch im Spätsommer vom Ministerrat beschlossen werden soll.

Zahlreiche Behindertenrechtsorganisationen, wie der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-BRK, die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ), der Behindertenrat sowie die Behindertenanwaltschaft haben bereits heftige Kritik geübt. Ein Video der Pressekonferenz ist hier einsehbar. Martin Ladstätter, Präsidiumsmitglied Österreichischer Behindertenrat und Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben nennt den Entwurf eine Dokumentation des Scheiterns und vergleicht ihn mit einem Auto mit mehreren Lenkrädern aber ohne Motor und Getriebe – ein Totalschaden. Er appelliert an die Politik, das Ruder nochmal rumzureißen.

In einer ausführlichen Analyse der einzelnen Kapitel kritisiert der Monitoringausschuss immer wieder die fehlende Kohärenz zwischen formulierten Zielen und den dazu vorgeschlagenen Maßnahmen, welche oft nicht geeignet scheinen, um die ersteren zu erreichen. Auch seien viele Ziele, Maßnahmen, Begriffe und Indikatoren oft vage, schwammig, unklar oder lückenhaft definiert bzw. formuliert.

Am Erstellungsprozess wird vielfach kritisiert, dass die erarbeiteten Vorschläge und Papers der Behindertenorganisationen zu wenig beachtet bzw. diese nur wenig in die tatsächliche Bearbeitung eingebunden wurden, obwohl die UN-BRK deren Mitwirkung vorsieht. Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich meint:

„Unsere Meinung ist gefragt, aber wenn sie nicht gefällig ist, wird sie ignoriert. Tatsächliche Mitbestimmung ist wohl unerwünscht.“

Ein genereller Kritikpunkt ist die fehlende finanzielle Grundlage der im Plan vorgesehenen Maßnahmen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen Österreicher*innen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Bundesland zukommen, wird vielfach ein nationaler Inklusionsfond oder einer andere Zweckwidmung der finanziellen Ressourcen gefordert. Der Behindertenanwalt Hansjörg Hofer meint.

„Ohne eine konkrete und verbindliche Aussage des Bundes und der Länder zur monetären Bedeckung des NAP ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wird! Wir fordern daher die Schaffung eines Inklusionsfonds, zu dem der Bund und alle Länder beitragen; 500 Mio € jährlich für die 1,4 Mio Menschen mit Behinderungen in Österreich“

Beim Thema Inklusive Bildung werden sogar Rückschritte im Vergleich zum NAP 2012-2020 konstatiert und die Empfehlungen in Zuge dessen Evaluierung wären nicht berücksichtigt worden. Die Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser meint:

„Es fehlen konkrete Zahlen, zum Beispiel für eine Erhöhung der inklusiven Schulplätze in den kommenden Jahren und den Rückbau der Sonderschulen. .. Bearbeitung der offenkundigen Missstände wird auf die Jahre ab 2030 verschoben, das ist zu spät“.

Dies sei aber notwendig, damit Kinder mit und ohne Behindrung bald gleichermaßen und mit den gleichen Chancen am Bildungssystem teilnehmen können.

verschiedene Arten von Behinderungen

Quelle: Pixabay, user: María_Alberto

Ebenfalls Rückschritte werden in Bezug auf das Ziel der De-Institutionalisierung, welches für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung ist, moniert. Bereits das UN-Monitoringkomitee hat in seinem Report größerer Anstrengungen von Österreich diesbezüglich gefordert. Laut Monitoringausschuss wurde jedoch in den letzten Jahren im Gegensatz dazu der Ausbau von segregierenden Heimplätzen vorangetrieben – nötig wären jedoch der Ausbau von Persönlicher Assistenz sowie die Schließung von Heimen. Auch Caritas Direktor Michael Landau findet, dass

„die Persönliche Assistenz eine Schlüsselrolle in der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen spielt“.

Deswegen müsse man jetzt auf der Grundlage vorhandener Pilotprojekte handeln:

“Es ist sehr viel Zeit vergangen, seit Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Das theoretische Wissen zu Verbesserungen ist vorhanden, einzig der mutige Wille zur praktischen Umsetzung fehlt in diesem NAP“, so Landau.

Weitere Kritikpunkte umfassen unter anderem die Ausführung über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie die Ausklammerung bzw. geringe Berücksichtigung der Situation von Frauen, Mädchen, Eltern oder LGBTQI+ Personen mit Behinderungen.

Die Stimmung der Reaktion auf den NAP Entwurf zusammenfassend hält die Vizepräsidentin der Lebenshilfe Österreich Hanna Karat fest, dass Behindertenorganisationen drei Jahre versucht haben, sich in den Erstellungsprozess einzubinden. Dennoch enstspreche der NAP Entwurf nicht den Inhalten der UN-BRK, zu denen sich Österreich verpflichtet hat:

„Unserer Geduld ist am Ende. Ich frage mich, ob wir mit den Rollstühlen vor den Regierungsgebäuden auf der Straße stehen müssen, damit wir endlich zu unseren Rechten kommen“

Die SLIÖ lehnt in ihrer Stellungnahme den NAP Entwurf ab und meint dazu:

„Er enthält auf 147 Seiten zu wenig strukturbildende Maßnahmen im Sinne der UN-BRK. Es fehlen Maßnahmen zur Rücknahme von Verschlechterungen, institutionelle und strukturelle Diskriminierungen werden nicht oder nicht ausreichend bekämpft.“

Klaus Wild, Vizepräsident des Behindertenrats hofft noch auf ein Einlenken der Politik, mahnt aber:

„Sollten unsere Menschenrechte weiterhin ignoriert werden, sind wir Menschen mit Behinderungen erstmals seit vielen Jahren wieder gezwungen, auf die Straße zu gehen, um für ganz normale Menschenrechte, zu denen sich Österreich schon vor 14 Jahren bekannt und verpflichtet hat, zu demonstrieren“

Anbei Links zu den diversen Stellungnahmen, welche auch die Quelle für die oben angeführten Zitate darstellen. Am umfangreichsten ist die Stellungnahme des Monitoringausschusses. Zudem werden auch Links zur genannten Pressekonferenz sowie zu diversen Zeitungsartikeln zum Thema angeführt.

Weiterführende Links

Gewalt an Menschen mit Behinderungen durch aussondernde Einrichtungen

Von Petra Flieger

Erstveröffentlichung auf www.gewaltinfo.at im Dezember 2017 als Expertenstimme.

In den letzten Jahren hat die Volksanwaltschaft wiederholt auf Missstände und einen Mangel an Maßnahmen zur Gewaltprävention in Einrichtungen der österreichischen Behindertenhilfe hingewiesen. Sind diese keine sicheren Orte für behinderte Menschen?

Über den Alltag und die Lebenssituation von behinderten Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es in Österreich kein systematisch erhobenes Wissen. Mikrozensuserhebungen befragen nur Menschen, die in Privathaushalten leben, Menschen, die in sogenannten Anstaltshaushalten leben, werden nicht einbezogen. Es gibt auch nur Schätzungen über die Anzahl von behinderten Kindern und Erwachsenen, die in Einrichtungen leben. Hubert Stockner geht im Jahr 2011 davon aus, dass österreichweit etwa 15.000 behinderte Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe nutzen (vgl. Stockner 2011, im Internet). Um Gewaltphänomene im Zusammenhang mit Behinderteneinrichtungen zu beschreiben, wird im folgenden Beitrag daher einerseits auf Berichte der Volksanwaltschaft, andererseits auf aktuelle Fachliteratur sowie biographische Schilderungen von behinderten Menschen selbst zurückgegriffen.

Leben in einer Behinderteneinrichtung

Seit dem Jahr 2012 führen Kommissionen der Volksanwaltschaft im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle punktuell Kontrollbesuche u.a. in Wohnhäusern und anderen Einrichtungen für behinderte Menschen durch,[1] im Jahr 2013 waren es beispielsweise 67. Dabei wurden verschiedene Phänomene als Ausdruck von personaler und struktureller Gewalt dokumentiert, die für behinderte Menschen zum Alltag gehören. Dazu zählen:

  • nicht legitimierte medikamentöse, elektronische und mechanische Freiheitsbeschränkungen;
  • strenge Regeln, die den persönlichen Aktionsradius einschränken;
  • übermäßige und einengende Schutzmaßnahmen;
  • mangelnde Einbeziehung in Entscheidungsprozesse;
  • Bevormundung im Alltag, die zu erlernter Hilflosigkeit führt;
  • mangelnde Information der behinderten Menschen und nicht vorhandene Beschwerdemöglichkeiten. (vgl. Volksanwaltschaft 2014, 69)

Weiterlesen

EINLADUNG: Inklusive Denkanstöße! am WUK Bildungs- und Beratungstag: „Inklusion: Macht am Dienstag, den 03.10.17

Spätestens seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Inklusion als politische Forderung in aller Munde. In der Praxis stoßen wir nach wie vor auf viele Hürden. Gemeinsam wollen wir der Frage nachgehen, welchen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft arbeitsmarktpolitische Bildungs- und Beratungseinrichtungen leisten können.

Inklusion als Teilhabe für alle bedarf nicht nur einer Gesellschaft, die Vielfalt, Verschiedenheit und Individualität zu schätzen weiß, sondern auch dementsprechender Rahmenbedingungen. Wie sieht das Verhältnis zwischen politischem Anspruch, gesetzlichen Vorgaben und der Wirklichkeit aus? Wie inklusiv können arbeitsmarktpolitische Einrichtungen in den bestehenden Förderstrukturen tatsächlich sein? Inklusive Angebote von Einrichtungen vs. Einrichtungen als inklusive Arbeitsplätze, Klient_innen vs. Schlüsselkräfte: Wer inkludiert eigentlich wen und was braucht es, um inklusive Angebote unter dem derzeitigen gesellschaftlichen Leistungsdruck umsetzen zu können?

Inklusive Denkanstöße bilden den theoretischen Einstieg in das Thema, danach geben Praxisbeispiele einen Einblick wie Inklusion im Arbeitsalltag aussehen kann. In der abschließenden Podiumsdiskussion suchen die Referent_innen Elisabeth Magdlener, Hendrik Stollé, Monika Haider, Matthias Fenkart und Astrid Lanscha, Geschäftsleiter Christoph Trauner und Moderatorin Lisa Mayr gemeinsam mit dem Publikum nach tragfähigen Perspektiven.

In Kooperation mit Equalizent und dem Selbstvertretungszentrum Wien

Weiterlesen

Das Erbe des Nationalsozialismus spürt man in der Behindertenhilfe noch immer

Blogbeitrag auf derstandard.at von Petra Flieger am 24. Juli 2017

Differenzierung, Abgrenzung und Aussonderung dominieren die Kultur des Umgangs mit behinderten Kindern und Erwachsenen in Österreich

Im März präsentierte das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie eine Studie über behinderte Kinder und Jugendliche in der Wiener Psychiatrie und arbeitete erstmals ausführlich historisch und sozialwissenschaftlich die Gewalt und den Missbrauch in Einrichtungen der österreichischen Behindertenhilfe auf. Untersucht wurden einerseits Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses auf der Baumgartner Höhe, andererseits die Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder unter der Leitung von Andreas Rett, die ab 1975 am Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel untergebracht war. Unter anderem berichtete DER STANDARD über die Studie, doch eine ausführliche Diskussion über die Ergebnisse blieb bislang völlig aus. Dafür müsste vor allem eine Auseinandersetzung darüber stattfinden, welche Konsequenzen das nun öffentlich vorliegende Wissen über den menschenverachtenden Umgang mit behinderten Kindern im Österreich der Nachkriegszeit bis heute hat.

Weiterlesen auf: derstandard.at/2000061481891/Das-Erbe-des-Nationalsozialismus-spuert-man-in-der-Behindertenhilfe-noch

BIZEPS-Kongress „Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“ am 17. Jänner 2017

Nach 11 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) konnten schon viel Erfahrung  über die Stärken und Schwächen dieses Gesetzes gesammelt werden.

Trotz vieler guter Absichten muss leider gesagt werden, dass sich die Gleichstellung bisher nur unzureichend eingestellt hat. Obwohl fast alle Übergangsfristen abgelaufen sind, gibt es Bereiche, wo keine klare Veränderung erkennbar ist. Dieser Kongress soll über aktuelle Themen im Bereich der Gleichstellung informieren.

Mehr Info und Programm: https://www.bizeps.or.at/bizeps-kongress-gleichstellung-von-dem-gesetz-und-im-leben-am-17-jaenner-2017/

Weiterlesen

Materialien zur Fachtagung „10 Jahre Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – 10 Jahre Behindertenanwaltschaft des Bundes“

Hier finden Sie eine Übersicht zur Fachtagung der Behindertenanwaltschaft anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und der Behindertenanwaltschaft in Österreich.

http://www.behindertenanwalt.gv.at/aktuelles/beitrag/artikel/fachtagung-10-jahre-gleichstellung-von-menschen-mit-behinderung-10-jahre-behindertenanwaltschaft-des-bundes/