Schlagwort-Archive: Behindertenrechtskonvention

Der Beitrag „Vielfältige Barrieren an österreichischen Hochschulen“ ist nun auf dem Nachrichtenportal Bizeps zu finden unter diesem Link.

 

 

 

Links und Quellen

Beiträge zu Phillip Muerling:

Besuch mit Barriere“ Beitrag auf Ö1-Leporello (12. Oktober)

Kunstprotest: Barrierefreiheit an Universitäten endlich umsetzen“ Beitrag auf Bizeps von Katarina Müllebener (07. Oktober)

Kunstperformance als Protest“ Beirag auf Wien heute (7.  November)

Kunstaktion für barrierefreie Uni“ Beitrag auf FM4 von Barbara Koeppel (4. Oktober)

Vimeo-Kanal von Phillip Muerling

Weitere Links und Quellen:

Brown, Nicole; Ramlackhan, Karen (2022): Exploring experiences of ableism in academia: a constructivist inquiry. In: Higher education 83 (6), S. 1225–1239. DOI: 10.1007/s10734-021-00739-y

Brown, Nicole (2021): Trotz Fleiß kein Preis? Akademiker:innen mit Behinderungen und ihr Zugang zu künstlerischen und wissenschaftlichen Karrieren. Vortrag an der Johannes Kepler Universität Linz. Online verfügbar unter: https://dista.uniability.org/2021/01/trotz-fleiss-kein-preis-akademikerinnen-mit-behinderungen/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.) (2016): UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls. Wien. Online verfügbar unter: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html

Forstner, Matthias (2020): Die Rechte von Menschen mit Behinderung. Jahoda Bauer Institut. Online verfügbar unter: https://jbi.or.at/die-rechte-von-menschen-mit-behinderung/

Rechnungshof Österreich (Hg.) (2022): Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten. 19. Aufl. Wien (Bericht des Rechnungshofes). Online verfügbar unter: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Barrierefreies_Arbeiten_und_Studieren_an_Universita-ten_BF.pdf

Sima-Ruml, Barbara (2022): Denkmalschutz barrierefrei – eine Annäherung. In: OIB aktuell 1 (2022). Online verfügbar unter: https://www.oib.or.at/node/8133166

Unger, Martin; Binder, David; Dibiasi, Anna; Engleder, Judith; Schubert, Nina; Berta et al. (2020): Studierenden-Sozialerhebung 2019 Kernbericht. Institut für höhere Studien. Wien. Online Verfügbar unter: https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:843d1b68-398a-4b47-8a29-9cf0630e16f7/Studierenden-Sozialerhebung_2019_Kernbericht_final%20und%20barrierefrei.pdf


 

 

 

Reaktionen zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans Behinderung (2022-2030)

Behinderungssymbol durchgestrichen

Quelle: Pixabay, user: chariflax

Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich zu deren Umsetzung und zur Wahrung der Rechte für Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Die von Österreich angewendete Strategie zur Umsetzung wird in Nationalen Aktionsplänen festgehalten. Diese werden vom Sozialministerium in Kooperation mit den anderen Bundesministerien und unter Partizipation der Zivilgesellschaft, allen voran Organisationen für Menschen mit Behinderungen, erstellt. Der erste NAP 2012-2020 wurde 2012 veröffentlicht und anschließend heftig diskutiert. Nun liegt ein Entwurf für den Nationalen Aktionsplan 2022-2030, erstellt vom Bund mit Beteiligung der Länder und z.T. von Behindertenorganisationen, vor, der noch im Spätsommer vom Ministerrat beschlossen werden soll.

Zahlreiche Behindertenrechtsorganisationen, wie der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-BRK, die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ), der Behindertenrat sowie die Behindertenanwaltschaft haben bereits heftige Kritik geübt. Ein Video der Pressekonferenz ist hier einsehbar. Martin Ladstätter, Präsidiumsmitglied Österreichischer Behindertenrat und Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben nennt den Entwurf eine Dokumentation des Scheiterns und vergleicht ihn mit einem Auto mit mehreren Lenkrädern aber ohne Motor und Getriebe – ein Totalschaden. Er appelliert an die Politik, das Ruder nochmal rumzureißen.

In einer ausführlichen Analyse der einzelnen Kapitel kritisiert der Monitoringausschuss immer wieder die fehlende Kohärenz zwischen formulierten Zielen und den dazu vorgeschlagenen Maßnahmen, welche oft nicht geeignet scheinen, um die ersteren zu erreichen. Auch seien viele Ziele, Maßnahmen, Begriffe und Indikatoren oft vage, schwammig, unklar oder lückenhaft definiert bzw. formuliert.

Am Erstellungsprozess wird vielfach kritisiert, dass die erarbeiteten Vorschläge und Papers der Behindertenorganisationen zu wenig beachtet bzw. diese nur wenig in die tatsächliche Bearbeitung eingebunden wurden, obwohl die UN-BRK deren Mitwirkung vorsieht. Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich meint:

„Unsere Meinung ist gefragt, aber wenn sie nicht gefällig ist, wird sie ignoriert. Tatsächliche Mitbestimmung ist wohl unerwünscht.“

Ein genereller Kritikpunkt ist die fehlende finanzielle Grundlage der im Plan vorgesehenen Maßnahmen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen Österreicher*innen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Bundesland zukommen, wird vielfach ein nationaler Inklusionsfond oder einer andere Zweckwidmung der finanziellen Ressourcen gefordert. Der Behindertenanwalt Hansjörg Hofer meint.

„Ohne eine konkrete und verbindliche Aussage des Bundes und der Länder zur monetären Bedeckung des NAP ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wird! Wir fordern daher die Schaffung eines Inklusionsfonds, zu dem der Bund und alle Länder beitragen; 500 Mio € jährlich für die 1,4 Mio Menschen mit Behinderungen in Österreich“

Beim Thema Inklusive Bildung werden sogar Rückschritte im Vergleich zum NAP 2012-2020 konstatiert und die Empfehlungen in Zuge dessen Evaluierung wären nicht berücksichtigt worden. Die Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser meint:

„Es fehlen konkrete Zahlen, zum Beispiel für eine Erhöhung der inklusiven Schulplätze in den kommenden Jahren und den Rückbau der Sonderschulen. .. Bearbeitung der offenkundigen Missstände wird auf die Jahre ab 2030 verschoben, das ist zu spät“.

Dies sei aber notwendig, damit Kinder mit und ohne Behindrung bald gleichermaßen und mit den gleichen Chancen am Bildungssystem teilnehmen können.

verschiedene Arten von Behinderungen

Quelle: Pixabay, user: María_Alberto

Ebenfalls Rückschritte werden in Bezug auf das Ziel der De-Institutionalisierung, welches für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung ist, moniert. Bereits das UN-Monitoringkomitee hat in seinem Report größerer Anstrengungen von Österreich diesbezüglich gefordert. Laut Monitoringausschuss wurde jedoch in den letzten Jahren im Gegensatz dazu der Ausbau von segregierenden Heimplätzen vorangetrieben – nötig wären jedoch der Ausbau von Persönlicher Assistenz sowie die Schließung von Heimen. Auch Caritas Direktor Michael Landau findet, dass

„die Persönliche Assistenz eine Schlüsselrolle in der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen spielt“.

Deswegen müsse man jetzt auf der Grundlage vorhandener Pilotprojekte handeln:

“Es ist sehr viel Zeit vergangen, seit Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Das theoretische Wissen zu Verbesserungen ist vorhanden, einzig der mutige Wille zur praktischen Umsetzung fehlt in diesem NAP“, so Landau.

Weitere Kritikpunkte umfassen unter anderem die Ausführung über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie die Ausklammerung bzw. geringe Berücksichtigung der Situation von Frauen, Mädchen, Eltern oder LGBTQI+ Personen mit Behinderungen.

Die Stimmung der Reaktion auf den NAP Entwurf zusammenfassend hält die Vizepräsidentin der Lebenshilfe Österreich Hanna Karat fest, dass Behindertenorganisationen drei Jahre versucht haben, sich in den Erstellungsprozess einzubinden. Dennoch enstspreche der NAP Entwurf nicht den Inhalten der UN-BRK, zu denen sich Österreich verpflichtet hat:

„Unserer Geduld ist am Ende. Ich frage mich, ob wir mit den Rollstühlen vor den Regierungsgebäuden auf der Straße stehen müssen, damit wir endlich zu unseren Rechten kommen“

Die SLIÖ lehnt in ihrer Stellungnahme den NAP Entwurf ab und meint dazu:

„Er enthält auf 147 Seiten zu wenig strukturbildende Maßnahmen im Sinne der UN-BRK. Es fehlen Maßnahmen zur Rücknahme von Verschlechterungen, institutionelle und strukturelle Diskriminierungen werden nicht oder nicht ausreichend bekämpft.“

Klaus Wild, Vizepräsident des Behindertenrats hofft noch auf ein Einlenken der Politik, mahnt aber:

„Sollten unsere Menschenrechte weiterhin ignoriert werden, sind wir Menschen mit Behinderungen erstmals seit vielen Jahren wieder gezwungen, auf die Straße zu gehen, um für ganz normale Menschenrechte, zu denen sich Österreich schon vor 14 Jahren bekannt und verpflichtet hat, zu demonstrieren“

Anbei Links zu den diversen Stellungnahmen, welche auch die Quelle für die oben angeführten Zitate darstellen. Am umfangreichsten ist die Stellungnahme des Monitoringausschusses. Zudem werden auch Links zur genannten Pressekonferenz sowie zu diversen Zeitungsartikeln zum Thema angeführt.

Weiterführende Links