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INNklusion: Entwicklung von Assistenzlösungen für eine inklusivere Zukunft

Von Heidi ULM, studentische Mitarbeiterin an der Universität Innsbruck

Laut dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz leben rund 20 Prozent der österreichischen Bevölkerung mit einer Behinderung1. Trotz der seit knapp 15 Jahren bestehenden UN-Behindertenrechtskonvention, mangelt es nach wie vor an ausreichendem Zugang zu Assistenzlösungen2. Die Initiative INNklusion setzt sich dafür ein, diese Herausforderungen zu bewältigen, indem sie Menschen mit Behinderungen, Studierende, Expert*innen und Organisationen zusammenbringt. Durch verschiedene Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck entwickeln Studierende im Co-Design Prozess gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen maßgeschneiderte Assistenzlösungen.

Aufbau und Struktur der Lehrveranstaltung

Um bedarfsgerechte und innovative Assistenzlösungen verwirklichen zu können, werden vor Beginn der Lehrveranstaltung Ideen für Entwicklungen von Menschen mit Behinderungen, Interessensvertretungen oder Vereine gesammelt. In den ersten Terminen werden Teams aus Studierenden unterschiedlicher Fachrichtungen, Fachexpert*innen aus Wissenschaft und Praxis, und Personen mit Behinderung gebildet, die ihre Idee einbringt. Im Mittelpunkt steht immer die ideengebende Person mit ihrer Perspektive, der Expertise der eigenen Lebensrealität und Bedürfnissen an die Assistenzlösung. Dieses sogenannte Co-Design garantiert die bedarfsorientierte Entwicklung gut funktionierender Hilfsmittel.

In wöchentlichen Treffen sammeln die Teams in einem iterativen Prozess Ideen, erarbeiten Konzepte, entwickeln und testen Prototypen, und setzen so die vielversprechendste Idee um. Unterstützung erhalten die Teams von den Fachexpert*innen aus Bereichen wie Ingenieurwesen, Marketing oder Ergotherapie, sowie den Lehrveranstaltungsleitenden.

Erfolgreiche Assistenzlösungen

Zu den bereits umgesetzten Assistenzlösungen zählen ein Haargummi für Menschen mit einem Arm, eine Vorrichtung für den Wasserkocher zum Ausgießen von heißem Wasser für Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder ein Kommunikationstool für eine Person mit Locked-In-Syndrom. Neben technischen Assistenzlösungen werden übergreifende Projekte bearbeitet, die Barrieren des öffentlichen Raums abbauen sollen. Ein Beispiel hierfür ist die “Stille Stunde” für den Tiroler Lebensmittelhandel. Bei der „Stillen Stunde“ werden sensorische Reize in Supermärkten reduziert, um ein angenehmes Kauferlebnis vor allem für Menschen im Autismus-Spektrum oder neurosensitive Menschen zu gewährleisten.Weitere ausgewählte Beispiele der entwickelten Assistenzlösungen oder laufender Entwicklungen finden sich auf der Webseite von INNklusion.

Pro Semester werden etwa drei Ideen bearbeitet, wobei der Fortschritt jeder Entwicklung aufgrund des Umfangs, der technischen Komplexität sowie der begrenzten Bearbeitungszeit von einem Semester unterschiedlich ausfallen kann. In diesen Fällen kann es in darauffolgenden Semestern, im Rahmen von Bachelor- oder Masterarbeiten sowie von studentischen Mitarbeitenden fertig gestellt werden. Das Ziel von INNklusion bleibt dennoch die Entwicklung individueller und bedarfsorientierte Lösungen bzw. Konzepte.

Fazit nach eineinhalb Jahren INNklusion

Für INNklusion, als junge Initiative hat die stetige Reflexion und Verbesserung der eigenen Arbeit einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund hat das Team von INNklusion 13 halbstrukturierte Interviews mit Teilnehmer*innen aus der Lehrveranstaltung (4 Menschen mit Behinderungen, 5 Studierende, 2 Fachexpert*innen aus dem Bereich Assistenztechnologien, 1 persönliche Assistentin, 1 Behindertenbeauftragte) geführt und die Ergebnisse analysiert. Die Interviews zeigen, dass die Studierenden den direkten Kontakt zu den Endnutzer*innen der Assistenzlösungen aufgrund des schnellen Einholens von Feedback als positiv und wertvoll für die Entwicklung betrachteten. Auch die Interdisziplinarität der Teams wurde geschätzt und als Erleichterung für das Erarbeiten neuer Ideen eingestuft. Die interviewten Menschen mit Behinderungen fühlten sich in ihrer Expertise und Fähigkeiten ernst genommen und wertgeschätzt. 10 Personen aus verschiedenen Interessengruppen betonten die positiven Auswirkungen der Initiative auf die Sensibilisierung und das erweiterte Verständnis der Teilnehmenden für Behinderungen und Behindertenfeindlichkeit in der Gesellschaft3.

Neben der Lehrveranstaltung finden in einem regelmäßigen Intervall sogenannte Ideencafés statt. Diese ermöglichen das Kennenlernen und den Austausch von Ideen aller Interessierten. Das Format wurde als idealer Zusatz zur Lehrveranstaltung bewertet. Zwei interviewte Menschen mit Behinderung waren der Meinung, dass solche Veranstaltungen die Hemmschwelle, um über Wünsche und Bedürfnisse von Assistenzlösungen zu reden, reduzieren. Das Ideencafé soll deshalb auch weiterhin regelmäßig stattfinden, und als fester Bestandteil der Initiative dem persönlichen Austausch und Vernetzen dienen.

Zukünftige Herausforderungen und Ziele

Die Interviews verdeutlichen, dass viele Teilnehmer*innen für das Thema Inklusion bereits sensibilisiert sind. Es bleibt eine Herausforderung Menschen zu erreichen, die bislang keinen Kontakt mit Behinderung hatten. Das Team von INNklusion setzt sich im Rahmen der Initiative ein, die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit zu verstärken und Inklusionsprojekte auch in Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten zu integrieren.

Die Einbindung von Themen wie Behinderung und Barrierefreiheit in die akademische Ausbildung und der aktive Austausch zwischen Studierenden und Menschen mit Behinderungen tragen dazu bei, ein tieferes Verständnis und eine nachhaltige Sensibilisierung zu erreichen.

Heidi ULM hielt eine Präsentation zu diesem Thema bei der DiStA Forschungswerkstatt 2024 am 21. Juni an der Universität Graz.

Quellen:

1 Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2016): Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich 2016.

2 Hartley, Sally. (2011). World Report on Disability (WHO). 10.13140/RG.2.1.4993.8644

3Schmermbeck, K., Ott, O., Ralfs, L., & Weidner, R. (2024). Fostering Inclusion: A Regional Initiative Uniting Communities to Co-Design Assistive Technologies. CoRR, abs/2403.12263. https://doi.org/10.48550/ARXIV.2403.12263

Studium „all inclusive“?

Weiterhin bestehende Barrieren und eine enge Leistungsdefinition. Wie utopisch ist inklusive Bildung an den österreichischen Universitäten?

Die letzten Jahre haben eine Vielzahl von Änderungen im Universitätsrecht mit sich gebracht, welche eine weitgehende Autonomie der Unis zur Folge hatte und sich in einem verstärkten – durchaus globalen – Wettbewerb um knappe Ressourcen zeigt. Ebenso erkennbar ist es an den Anforderungen, die an die Studierenden gestellt werden. Igea Troiani & Claudia Dutson unterstreichen, dass es an einer neoliberal geprägten Universität vor allem um Effizienz, schnelle Abschlüsse und rasche Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt geht. Es gibt Mindeststudienzeiten, eine Mindeststudienleistung mit Sperrfrist und es gibt Meilensteine, die durchaus das Potential zu Hürden haben (z.B. die Studieneingangsphase). Insgesamt ist das System „Studium“ an einem Durchschnitt ausgerichtet, der sich in sehr engen Grenzen bewegt, was Zeit, Energie und andere Ressourcen betrifft.

Demgegenüber steht nun aber die von Österreich ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention. Diese fordert ein diskriminierungsfreies und inklusives Studieren für alle. Inklusion bedeutet in diesem Kontext mehr, als nur Menschen mit Behinderungen „in die ausgrenzende Gesellschaft“ einzuschließen, wie Marianne Hirschberg & Swantje Köbsell betonen. Sie unterscheidet sich damit klar von integrativen Bildungskonzepten. Zusätzlich dazu hat an den Universitäten „Diversity & Inclusion“ stark an Bedeutung zugenommen. Gleichstellung und Diversitätsmanagement werden als „wesentliche Bestandteile der gesellschaftlichen Verantwortung der Universitäten“ gesehen, wie das Bildungsministerium schreibt. Best Practice Maßnahmen finden sich z.B. unter den mit dem Diversitas-Preis ausgezeichneten Universitäten.

Die Situation der Studierenden in Österreich

Wie gestaltet sich also die aktuelle Situation der Studierenden mit Behinderungen an den österreichischen Universitäten, die ja gemäß Studierendensozialerhebung in etwa 12% ausmachen? Es gibt zwar so genannte Nachteilsausgleiche wie z.B. die Prüfungszeitverlängerung, die sehr wesentlich und wichtig sind – gleichzeitig führen diese aber nicht dazu, dass sich das System verändert. Es wird von einem individuellen Problem, einem „Nachteil“, ausgegangen, den die Person geltend machen muss, um durch unterstützende Maßnahmen in das System, das als weitgehend neutral betrachtet wird, eingepasst zu werden. Also eher Integration als Inklusion.

Dass Studierende ihren „Nachteil“ geltend machen müssen, bedeutet, dass sie sich erklären und ihre Nachteilsausgleiche selbst aushandeln müssen. Nur eine Diagnose zu nennen, schafft kein vollumfängliches Verständnis für die erlebten Behinderungen im Studienalltag. Und da kommt es natürlich stark auf das Gegenüber an. Ist das Gegenüber verständnisvoll und offen oder denkt vielleicht, ich will mich vor etwas drücken? Hat die Person, die Kompetenz und die Ressourcen, um die Unterstützung erfolgreich umzusetzen? Kann ich meine Bedürfnisse überhaupt so kommunizieren, dass ich die Unterstützung bekomme, die ich brauche? Weiß ich überhaupt was ich brauche? Auch ein wichtiger Punkt, vor allem, wenn keine Vorerfahrung besteht. Und natürlich – Bedarfe können sich im Zeitlauf auch ändern, Hilfsmittel können aufhören zu funktionieren oder die bauliche Barrierefreiheit ist nicht mehr gegeben, weil man in einem anderen Gebäude studiert oder gerade eine Baustelle vor Ort ist.

Gleichzeitig wurde vom Rechnungshof Österreich, im Hinblick auf die DSGVO empfohlen, keine Diagnosen von den Studierenden mehr einzuholen, sondern sich ausschließlich konkrete Auswirkungen auf den Studienalltag bestätigen zu lassen, was an einigen Universitäten bereits umgesetzt wurde. So oder so können Diagnoseprozesse, die für die Ausstellung eines solchen Attestes dennoch weiterhin wesentlich sind, lange dauern. Dies kann Studierende in eine schwierige Position bringen, wenn sich eine Lücke zwischen tatsächlichem Bedarf und fehlender „Legitimation“ ergibt.

An den österreichischen Unis gibt es eigene Anlaufstellen mit Behindertenbeauftragten, die erfahrungsgemäß sehr engagiert sind und eben sowohl die Kompetenz, als auch die nötigen Mittel zur Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen haben. Aber selbst im besten Fall ist der Zugang zu Nachteilsausgleichen damit verbunden, dass man seine Behinderungen bekannt gibt – was nicht alle Studierenden wollen. Die sich teils leider immer noch bewahrheitende Befürchtung ist, dass man dadurch Nachteile erlebt, anders  behandelt wird oder verletzende Aussagen hören muss. Gerade Studierende mit psychischen Erkrankungen sind hiervon betroffen, was sich ebenfalls im Zusatzbericht der Studierendensozialerhebung gezeigt hat. Manche beschließen auch, nur einen Teil der Behinderungen preiszugeben, um in die enge Leistungsdefinition zu passen.

Überdies wurde aufgezeigt, wie viel Mehraufwand es mit sich bringen kann, durch diese individualisierende Sichtweise für sich selbst zugänglichere Studienbedingungen zu schaffen. Nicht nur die Faktoren „Zeit“ und „Energie“ waren wesentlich, sondern auch emotionale Aspekte, wie eben die Offenlegung der Behinderungen oder das Gefühl bzw. die Sorge, andere mit den Bedarfen „zu stressen“ oder keinen Anspruch zu haben. Hinzu kommen bürokratische Angelegenheiten, die außerhalb der universitären Sphäre liegen und die etwa die Beantragung von Behindertenpass, Pflegegeld, Transport- oder Asssistenzleistungen betreffen.

Im Zuge meiner Interviews für die Dissertation wurden weiterhin bestehende bauliche Barrieren genannt. Darunter fällt u.a., dass Stiegengeländer nicht stabil waren, es einzelne hohe Stufen gab, Aufzüge nicht in alle Stockwerke fuhren, Rampen zu steil oder Türbeschriftungen zu klein waren. Ebenso braucht es ein vermehrtes Anbieten von Schriftdolmetschung, eine zugänglichere Laborumgebung und einen Abbau technischer Barrieren.

Von Barrierefreiheit profitieren alle

Insgesamt ergeben sich einige Ansatzpunkte, um im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Barrierefreiheit für alle von vornherein zu erhöhen und damit auch jene abzuholen, die ohne Unterstützung zu suchen, aus dem System ausscheiden würden. Das beginnt bereits vor der Lehrveranstaltung – bei der Gestaltung zugänglicher Curricula, Unterrichtsmaterialien und Universitätsgebäude. Denn eine interviewte Person hat sehr schön auf den Punkt gebracht, was vielfach implizit oder explizit geäußert wurde:

„Ich will ja auch nicht, dass da jetzt immer ganz speziell für mich Lösungen gefunden werden. Da bin ich auch irgendwie müde. Ich hätte gerne, dass es von Haus aus geht. Dass es auch darauf ausgerichtet ist, dass Menschen mit Einschränkungen das machen.“

Eine aus meiner Sicht sehr positive Entwicklung ist, dass Behindertenbeauftragte sich vermehrt explizit an Studierende mit chronischen Erkrankungen richten, da hier oftmals gar nicht das Bewusstsein besteht, dass man zur Gruppe der Studierenden mit Behinderungen gehört.

Darüber hinaus wurden die Lehrenden als wesentliche Ansprechpersonen von Studierenden genannt, weshalb spezielle Trainings zu inklusivem Unterrichten hilfreich sein können. Barrierefreiheit sollte hier weiter gedacht werden, denn auch die Hörsaalgröße, die Belichtung, die Akustik, die didaktischen Methoden, Zeit, Zeitpunkt und Zeitrahmen haben einen Einfluss auf die Lernenden. Hinzu kommen noch unvorhergesehene Studienunterbrechungen und die Frage, wie damit umgegangen wird. Ferner ist die Studienorganisation wesentlich, dazu zählen z.B. Anmeldeverfahren, die Prüfungsdichte oder die Regelung der Anwesenheitspflicht. In diesem Kontext ist die Online-Lehre, die während der Pandemie relativ flächendeckend ermöglicht wurde, besonders hervorzustreichen. Natürlich wird hier in einigen Fällen gleichfalls von Barrieren berichtet, die sich gravierend auf den Studienerfolg auswirken können oder Präsenz wird aus verschiedensten Gründen von den Lernenden präferiert. Mir ist es dennoch ein Anliegen, mich für eine Beibehaltung – und kontinuierliche Optimierung – der geschaffenen Strukturen einzusetzen. Und zwar nicht als reines Entweder/Oder, sondern als wertfreie Ergänzung. Für all jene, die aus gesundheitlichen Gründen phasenweise oder eventuell für die Dauer des restlichen Studiums, nicht in Präsenz teilnehmen können.

Mein Wunsch, der in naher Zukunft hoffentlich KEINE Utopie mehr ist, wäre, dass sich der Blickwinkel auf Studierende mit Behinderungen verschiebt. Dass Beeinträchtigungen nicht mehr als individuelles Defizit gesehen werden, sondern die strukturellen Behinderungen überdacht werden. Nimmt man die UN-Behindertenrechtskonvention als Richtschnur, sollte das Ziel sein, eine Kultur und ein Lernumfeld zu schaffen, die die Diversität von allen Lernenden versteht und fördert. Dazu gehört, die Zugänglichkeit in allen Belangen von vornherein größtmöglich zu erhöhen. Was nicht nur den Studierenden mit Behinderungen zugute kommen würde  – eine Rampe beim Haupteingang hilft darüber hinaus jenen, die z.B. mit Kinderwägen unterwegs sind oder größere Ausrüstung transportieren müssen. Und auch wenn es in einigen Fällen weiterhin sehr wichtig sein würde, individuelle Lösungen zu finden, würde die Notwendigkeit der Offenlegung von Beeinträchtigungen zum Großteil obsolet werden, da Studierende frei wählen könnten und somit die Chance geringer wäre, dass sie überhaupt „behindert werden“. Denn eines zeigen Sheryl E. Burgstahler & Rebecca C. Corey: dass Nachteilsausgleiche jenen helfen, die sie brauchen und an der Leistung der anderen wenig verändern. Gleiches lässt sich für die generelle und in einem breiten Sinne gedachte Zugänglichkeit der einzelnen Studiengänge, sowie der Universitäten feststellen.

Autorin Michaela Joch beschäftigt sich in ihrer Doktorarbeit (WU WIEN) mit der universitären Zugänglichkeit. Dieser Artikel ist gekürzt in progress 01/2024 erschienen.

Erklärung: Die Definition von Behinderung in diesem Artikel richtet sich nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Weiters wird zwischen Beeinträchtigungen – z.B. Erkrankungen, Erblindung, Gehörlosigkeit, etc. – und Behinderungen unterschieden. Behinderungen entstehen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erst durch die Wechselwirkungen zwischen dieser Beeinträchtigung und den Barrieren in der Umwelt bzw. Gesellschaft. Man spricht hier auch von „behindert werden“.

Öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote!

Sind behinderte Menschen eigentlich ein Teil der Bevölkerung? Oder sind wir Sonderfälle, die manchmal innerhalb, manchmal außerhalb der Gesellschaft leben sollen?

Von Kassandra Ruhm

Bei der DiStA-Forschungswerkstatt am 5. Mai 2023 haben wir – neben mehreren anderen spannenden Themen – wieder einmal darüber diskutiert, wie man an verschiedenen Stellen Barrieren aushebeln könnte und wo es Fördermöglichkeiten für die Inklusion einzelner behinderter Menschen gäbe. Ich habe mich schon so viele hundert Stunden gegen Diskriminierung behinderter Menschen und für gesellschaftliche Gerechtigkeit eingesetzt und werde das auch weiter tun – aber ist das wirklich die Aufgabe behinderter Betroffener und nicht die Aufgabe der politischen Entscheidungsgremien und der ausführenden Organe? Es sollte staatlich finanzierte Stellen geben, die unsere Fachkenntnisse einbeziehen und für den Abbau von Barrieren und Benachteiligungen sorgen, statt behinderten Menschen unbezahlt den größten Teil der Arbeit zuzuschieben.

Zumindest eine staatliche Verpflichtung

Der Staat reagiert bei den allgegenwärtigen Rechtsbrüchen zum Nachteil behinderter Menschen oft viel zu wenig. Während wir selbst wenig Sanktionsmöglichkeiten haben, sondern wie Sisyphos immer wieder Steine hoch rollen gegen Organisationen, die einfach keine Lust haben, ihre Barrieren und Benachteiligungen zu beseitigen. Ich finde, das darf nicht so weiter gehen.

In Deutschland z.B. gibt es keine Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit, obwohl die Behindertenrechtskonvention etwas anderes vorgibt. Das ist ein großes Problem. Aber bei allen Institutionen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, hat die öffentliche Hand eine sehr gute Handhabe, Barrierefreiheit einzufordern. Wenn sie das will. Mit einer handfesten rechtlichen Grundlage: Der Gesetzgeber hat im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) unter § 1, Abs. 3 festgelegt:

„Gewähren Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung als institutionelle Förderungen, so sollen sie durch Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung sicherstellen, dass die institutionellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die Grundzüge dieses Gesetzes anwenden. Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind.“

Inhalt der Gesetze in Deutschland und Österreich

Barrierefreiheit und der Abbau von Benachteiligungen gehören zu den wichtigen Grundzügen des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb wäre es ein Leichtes, immer wenn jemand öffentliche Gelder beantragt, diese Gelder mit der Auflage zu versehen, dass das jeweilige Angebot barrierefrei nutzbar ist. Ausnahmen und Einschränkungen der Barrierefreiheit könnten individuell beantragt und geprüft werden. Anders herum, als es heute ist: Bisher müssen behinderte Menschen noch zu oft individuell ihre Teilhabe beantragen und mühsam erkämpfen.

Ich gehe davon aus, dass eine ganze Reihe von deutschen Bundesländern die Vorgaben des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in den Landes-Behindertengleichstellungsgesetzen umgesetzt haben. Und wenn sie es noch nicht in einem aktuellen Landesgleichstellungsgesetz schriftlich fixiert haben, gibt es andere Möglichkeiten, die Forderung zu begründen, dass öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote verwendet werden dürfen. Zum Beispiel wegen eines Diskriminierungsverbotes, wegen der Gleichheit aller Menschen oder wegen anderer Vorgaben der jeweiligen Landesgesetze.

In Österreich gibt es eine ähnliche gesetzliche Vorgabe im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz konkret in § 2, Abs. 1 (Geltungsbereich) in Verbindung mit § 8 (Verpflichtung des Bundes). (Danke an Martin Ladstätter für die Information!)

Ein Beispiel wie es nicht sein darf

Nein, es geht nicht darum, dass fast alle Häuser geschlossen werden müssten, weil wir behinderten Menschen so unglaublich große Forderungen stellen würden. Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Im Bremer „Zentrum für queeres Leben“ befindet sich die Toilette im Keller. Man müsste erst einige Stufen hoch und danach eine lange und enge Treppe heruntersteigen, um sie zu erreichen. Ich habe nie gefordert, dass in dem engen, alten Haus ein Fahrstuhl zur Toilette eingebaut würde. Ich hatte den Eindruck, das wäre nicht mit einem tragbaren Aufwand realisierbar. Aber einen würdevolleren und sichereren Eingang in den unteren Hausbereich hätte ich durchaus gewünscht. Mittlerweile habe ich aufgegeben.

Und dann geht es doch!

Der Eingang in den Veranstaltungsraum des schwul-lesbisch-queeren Zentrums (KCR) in Dortmund, in der Nähe meiner alten Heimat im Ruhrgebiet, hatte früher 1 ½ Stufen. Ab 1993 habe ich mich mit meinem ersten eigenen Rollstuhl immer wieder diese Stufen hoch gequält, um dabei sein zu können. Natürlich habe ich mehrfach für eine Rampe argumentiert. Ohne Erfolg. Einige Zeit später hat das Studierendenparlament der Uni Dortmund entschieden, nur barrierefreie Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Eine dieser Veranstaltungen sollte im KCR stattfinden – und was sag‘ ich Euch? Innerhalb kürzester Zeit haben die Vereinsmitglieder eine Rampe gebaut und die Veranstaltung hat wie geplant dort stattgefunden. Zu mir hat damals jemand gesagt: „Ach, eine Rampe wollten wir doch schon lange haben.“ Aber ich und die anderen Rollstuhlfahrer-innen vor Ort haben nicht als Grund ausgereicht, um diesen Wunsch umzusetzen. Mehrere Jahre nicht. Mit der Bindung der Zuwendung der Uni Dortmund an die Barrierefreiheit hatten wir die Rampe innerhalb weniger Wochen. So wünsche ich es mir auch mit allen anderen Geldern unserer Gemeinschaft, unseres Staates.

Gleiches Recht auf gleiche Teilhabe

Wir behinderten Menschen sind ein Teil der allgemeinen Bevölkerung. Wir sind keine Einzelfälle, keine überraschende Ausnahme, mit der niemand rechnen konnte. Wir sind keine andere Kategorie von Lebewesen und keine Menschen 2. Klasse. Wir haben die gleichen Bürgerrechte, wie die anderen auch. Wenn unser Staat das Gemeinschaftsgeld verwendet, um öffentliche Angebote zu unterstützen, dann müssen diese Angebote tatsächlich öffentlich sein, also allen Mitgliedern der Gemeinschaft offenstehen. So wie es § 1, Abs. 3, des Behindertengleichstellungsgesetzes vorsieht. Sonst sind die öffentlichen Gelder dort falsch eingesetzt. Denn wir behinderten Menschen gehören zur Gesellschaft dazu.

Kassandra Ruhm mit Rollstuhl am Gehsteig und schaut zurück

Kassandra Ruhm referierte bei der 2. DiStA Forschungswerkstatt 2023. Sie lebt in Bremen, Deutschland. Kassandra Ruhm arbeitet als Psychologin und setzt sich in ihrer Freizeit mit Kunst, Artikeln und Veranstaltungen für den Abbau von Vorurteilen und eine gerechtere Gesellschaft ein. Mehr Infos: www.Kassandra-Ruhm.de

Zuerst veröffentlicht als Kolumne bei DIE NEUE NORM: Ruhm, Kassandra (2023): Öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote! Erschienen am 16. Mai 2023 online in: Die Neue Norm – das Magazin für Disability Mainstreaming. https://dieneuenorm.de/kolumne/oeffentliche-angebote/