Archiv der Kategorie: Allgemein

ERC Grant zur Erforschung des Zugangs zu Technologien von Menschen mit Behinderungen

Katta Spiel hat einen ERC Starting Grant für die Erforschung von Zugang zu Technologien bekommen. Katta Spiel wird mit dem einreichten Projekt ACCESSTECH – Experiencing Access with Interactive Technologies erforschen, wie Menschen mit Behinderung ihren Zugang zu Technologien wahrnehmen. 

ERC Starting Grants sind im Wettbewerb vergebene Förderungen für junge Wissenschaftler-innen, die noch am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere stehen, aber bereits exzellente Leistungen vollbracht haben. Mit der hochdotierten Förderung sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich mit einer eigenen Forschungsgruppe an der internationalen Spitze zu positionieren. Katta, wir gratulieren dir herzlich und freuen uns sehr!

Abstract des einreichten Projektes und die dazugehörige Forschung:

How is access experienced in interaction with modern technologies? Human-Computer Interaction (HCI) has a tradition of asking questions around functionality in the context of assistive and accessible technologies. However, the additionalaspects of lived experiences with disabilities are often secondary to the questions and interests driven by non-disabled researchers. This approach risks producing artefacts that might be functionally accessible, but are deemed as undesirable, unwanted oreven harmful by disabled communities themselves. With an increased move towards digitising aspects of our everyday lives, there is an urgent need to understand the fundamentals of how access can be conceptualised, implemented and flexible to situated engagements. ACCESSTECH investigates the deeper theories behind access as a component affecting interaction with technologies for disabled people through Participatory Research through Design. Drawing on the PI’s outstanding track record in critical analysis and participatorydesign practices within HCI (including 14 award-winning papers), we approach experiences of access along four paths of inquiry: 1) We identify the needed research and design parameters enabling us to produce knowledges about access-enabling technologies. 2)We establish which methods are required to design and develop critical technologies that are rooted in disability cultures as well as accepted and desired by disabled people. 3) We explore a range of different technologies to understand how they afford differentkinds of access experiences. 4) We conceptualise and articulate access experiences as a distinct aspect shaping the interactive characteristics of modern technologies on a theoretical level. Each of these paths informs disability centred practices and theoriesin HCI, though, collectively, ACCESSTECH represents a fundamental paradigm shift in the ways we encounter disabilities and technologies.

Katta Spiel ist Assistent Professor am Institut für Visual Computing and Human-Centered Technology an der TU Wien. Mehr Infos zur Person: https://informatics.tuwien.ac.at/people/katta-spiel

 

Inklusion in Arbeit – Universitäre Lehre partizipativ gestalten

Nikolaus Hauer und Helga Fasching, Institut für Bildungswissenschaft an der Universität Wien, präsentierten das in dem Beitrag dargestellte Projekt bei der 2. DiStA Forschungswerkstatt 2023.

Ansätze partizipativer Forschung in universitärer Lehre

Unter dem Titel „Inklusion in Arbeit – zur Bedeutung von Assistenzmaßnahmen“ wurde im Wintersemester 22/23 am Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien der Versuch unternommen, gemeinsam mit Expert-innen mit Behinderungserfahrung universitäre Lehre partizipativ zu gestalten. Die Lehrveranstaltung wurde gemeinsam mit drei Expert-innen des Projekts P.I.L.O.T. (Integration Wien)[1] geplant, durchgeführt und reflektiert. Im Anschluss an die Prinzipien partizipativer Forschung verstehen wir die partizipative Gestaltung universitärer Lehre als den aktiven Einbezug von Menschen mit Behinderungserfahrungen als Expert-innen in eigener Sache. Das meint auch den Versuch, Diskursräume zu eröffnen, welche Menschen mit Behinderungserfahrung oftmals strukturell schwer zugänglich gemacht werden.

Hauser, Kremsner, Schuppener, Koenig und Buchner (2016) halten fest, dass Ansätze partizipativer und inklusiver Forschung vereinzelt Einzug in universitäre Lehre finden. Nichtsdestotrotz sei zu festzustellen, dass diese zu kurz greifen würden, „um von einer ‚echten‘ und institutionell verankerten Partizipation“ (ebd., S. 287) sprechen zu können. So lässt sich auch die Universität als Sozialraum betrachten, der in seiner inhärenten Struktur exkludierende Bedingungen für Menschen mit Behinderung schafft. Im Sinne eines kritischen und teilhabeorientieren Verständnisses von Wissenschaft gilt es also auch, Bedingungen, welche Behinderungserfahrungen strukturell hervorbringen, in den Blick zu rücken. Es lässt sich also festhalten, dass die Lehrveranstaltung auch einen Versuch darstellt, in Form partizipativer Gestaltung eben jene Perspektiven von Menschen mit Behinderungserfahrung auf behindernde Strukturen aktiv miteinzubeziehen und im Sinne einer partialen Perspektive (Haraway 1996) unterschiedliche verortete Sichtweisen zu kollektiver Erkenntnis zu verknüpfen.

Planung und Durchführung der Lehrveranstaltung

Bei einem ersten gemeinsamen Kennenlern- und Planungstreffen mit den Expert-innen wurde die inhaltliche Ausrichtung der Lehrveranstaltung erarbeitet. Die bisherigen Planungsschritte wurden vorgestellt, wie auch erste Ideen zu möglichen Themengebieten, die im Seminar zur Diskussion gebracht werden könnten. Erste Vorschläge waren die Themen Arbeit, Assistenz und Selbstbestimmung. In Absprache und Diskussion mit den Expert-innen wurden diese Themen teilweise angepasst. Arbeit und Assistenz wurden beibehalten. Nach kritischem Einwand der Expert-innen, dass Selbstbestimmung als Begriff zu vieldeutig und thematisch zu umfassend ist, erfolgte eine Einigung auf den Themenbereich von Selbstvertretung. Als vierten Themenbereich wurde auf Vorschlag der Expert-innen Barrierefreiheit ergänzt.

Die partizipative Durchführung der Lehrveranstaltung erfolgte verteilt auf zwei Einheiten in Orientierung an dem Gruppendiskussionsverfahren des Reflecting Team nach Tom Andersen (2011). Dieses Verfahren wurde bereits im FWF-Projekt „Kooperation für Inklusion in Bildungsübergängen“[2] für die Durchführung in partizipativen Forschungskontexten adaptiert (Fasching/Felbermayr/Todd 2023) und im Rahmen der Lehrveranstaltung weiter an den entsprechenden Rahmen angepasst. Der Ablauf erfolgt grundlegend in vier Schritten. Nach dem ersten, eröffnenden Teil sprechen im zweiten Teil die Diskussionsteilnehmer-innen und die Moderator-in über ein bestimmtes Thema und die reflektierenden Beobachter-innen beobachten das Geschehen. Im dritten Teil nehmen die Beobachter-innen eine aktive Rolle ein und teilen der Diskussionsgruppe ihre Beobachtungen mit. Im vierten Teil erfolgt ein erneuter Rollenwechsel, die Diskussionsteilnehmer-innen reflektieren und diskutieren die Darstellungen der Beobachter-innen (vgl. Felbermayr/ Fasching/ Engler 2021, S. 198f.). Diese abschließende Phase bezeichnet die „Reflexion über die Reflexion“ (Fasching/ Felbermayr 2019, S. 447). Zentrale Aspekte dieses Verfahrens bilden dabei die Vergabe unterschiedlicher Diskutant-innen- und Beobachter-innenrollen, wie auch eine Trennung von Diskussions- und Reflexionsphasen.

Abbildung 1: Setting im Seminarraum (Grafik: Alexandra Aigner)

Abbildung 1: Setting im Seminarraum (Grafik: Alexandra Aigner)

Dieses Verfahren wurde für die Durchführung der partizipativ gestalteten Einheiten im Seminar übernommen und dem Kontext entsprechend angepasst. Erweitert wurde das Verfahren durch Inputs der Studierendengruppe, welche als Diskussionseinstiege mit den Expert-innen zu den unterschiedlichen Themenblöcken dienen. Von den Studierenden wurden dafür Kurzpräsentationen vorbereitet, die in einfacher Sprache vorgetragen und mit möglichst barrierefrei gestalteten Postern ergänzt wurden.  Nach jedem Kurzinput erfolgte eine Diskussion in der Gruppe, welche von einer Studierendengruppe moderiert wurde. Die Seminarleiter-innen nehmen dabei die Rollen der reflektierenden Beobachter-innen ein. Nach Abschluss der Gruppendiskussion werden die Eindrücke und Reflexionen der Beobachter-innen der Gruppe mitgeteilt, in der abschließenden Phase von den Diskussionsteilnehmer-innen ergänzt, kommentiert oder erwidert.

Die zweite partizipative Diskussionseinheit wurde nach ähnlichem methodischem Vorgehen durchgeführt. Ein zentraler Unterscheid war jedoch die thematische Schwerpunktsetzung. Diese wurde nach Abschluss der ersten Einheit festgelegt, wobei den Expert-innen die Auswahl der Themen übergeben wurde. Die gewählten Themen der zweiten Einheit waren Journalismus, Literatur und Sport für Menschen mit Behinderung. Die Expert-innen präsentierten in der zweiten Einheit zu diesen Themen, zu denen anschließend diskutiert wurde.

Ausblick

Aus unserer Perspektive stellt die Durchführung dieser partizipativen Lehrveranstaltung einen Erfolg und eine Bereicherung in der universitären Lehre dar. Es ergeben sich Lernmöglichkeiten auf allen Seiten, also für Expert-innen, Studierende und Lehrende. Auf Basis der Rückmeldungen der Expert-innen im Rahmen der Nachbesprechung lässt sich auch festhalten, dass eine Sensibilisierung auf einer kommunikativen Ebene als wichtig zu erachten ist. Ein Kritikpunkt der Expert-innen war, dass oftmals trotz Bemühen die sprachlichen Formulierungen nicht einfach verständlich waren. Aktuell ist in Zusammenarbeit mit den Expert-innen ein Beitrag in Arbeit, in welchem ihre Perspektiven und Eindrücke noch stärker einfließen sollen, als es an dieser Stelle möglich ist.

Literatur

Andersen, T. (2011). Das Reflektierende Team. Dialoge und Dialoge über die Dialoge. Dortmund: verlag modernes lernen. 5. Auflage

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (2016). UN – Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Neue deutsche Übersetzung. Wien. Online: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=19 , letzter Zugriff: 06.07.2023

Fasching, H.; Felbermayr, K. (2019). „Please treat me respectful“. Partizipative Forschung mit Jugendlichen mit Behinderung zu ihren Kooperationserfahrungen im Übergang von der Schule in (Aus-) Bildung und Beschäftigung. Zeitschrift für Heilpädagogik. 70. S. 442-453.

Fasching, H.; Felbermayr, K.; Todd, L. (2023). Involving Young People with Disabilities in Post-school Transitions through Reflecting Teams. Methodological Reflections and Adaptations for More Participation in a Longitudinal Study. International Journal of Educational and Life Transitions, 2(1): 19, S. 1–15. DOI: https://doi.org/10.5334/ijelt.44

Felbermayr, K.; Fasching, H.; Engler, S. (2021). Qualitativ, partizipativ und reflexiv. Partizipative Kooperation am inklusiven Bildungsübergang erforschen. In: Engel, J.; Epp, A., Lipkina, J., Schinkel, S., Terhart, H. & Wischmann, A. (Hrsg.), Bildung im gesellschaftlichen Wandel. Qualitative Forschungszugänge und Methodenkritik. DGfE: Budrich, S. 193-209

Haraway, D. (1996). Situiertes Wissen. Die Wissenschaftsfrage im Feminismus und das Privileg einer partialen Perspektive. In: Scheich, E. (Hrsg.): Vermittelte Weiblichkeit. Feministische Wissenschafts- und Gesellschaftstheorie. Hamburg, S. 217-248

Hauser, M.; Kremsner, G.; Schuppener, S.; Koenig., O.; Buchner, T. (2016). Auf dem Weg zu einer Inklusiven Hochschule? Entwicklungen in Großbritannien, Irland, Deutschland und Österreich. In: Buchner, T.; Koenig,O.; Schuppener, S. (Hrsg.). Inklusive Forschung. Gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten forschen. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt S. 278-298

[1] https://www.integrationwien.at/de/arbeit-beschaeftigung-de/projekt-pilot-de

[2] Projektnummer P-29291, Webseite: https://kooperation-fuer-inklusion.univie.ac.at/

Disability Pride Month – Juli

Während der  Pride Month im Juni auch bei uns schon in unseren Breiten zelebriert und medial begleitet wird, ist der ebenfalls aus den USA kommende Disability Pride Month Juli bei uns noch kaum bekannt. Auch die Flagge von Ann Magill kennen noch die Wenigstens. Deshalb soll zumindest hier auf beides aufmerksam gemacht werden.

Disability Pride Flagge

Quelle_ Ann Magill Wikimedia

 

Die Tatsache, dass alle sechs Standard-Flaggenfarben vertreten sind, soll symbolisieren, dass Behinderungen nicht vor Grenzen halt macht, sondern jedes Land und jede Nation betrifft.

  • Das schwarze Hintergrundfeld steht für das Gedenken an die Opfer von ableistischer Gewalt und Misshandlung.

Der Diagonalstreifen in der Mitte soll mit seiner Form anzeigen, dass die Grenzen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen eingeschnitten werden sollen. 

Die einzelnen Farben im Diagonalstreifen symbolisieren:

  • Rot: körperliche Beeinträchtigungen
  • Gelb: körperliche Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten / Neurodivergenz
  • Weiß: unsichtbare und undiagnostizierte Beeinträchtigungen
  • Blau: psychische Erkrankungen / Beeinträchtigungen
  • Grün: Sinnesbeeinträchtigungen

Über Bedeutung, Notwendigkeit von bzw. Kritik an Disability Pride gibt es viel Fachliteratur. Folgende Internetlinks können einen Anfang dafür bieten. 

Links

Disability Pride Wikipedia 

Disability Pride Month Behindertenrat

Disability Pride Month Wikipedia

 

 

 

ALTER-Konferenz in Paris

Jedes Jahr organisiert ALTER European Society for Disability Research eine Konferenz, an der sie Forscher-innen aus vielen Ländern zusammenbringt, um wissenschaftliche Erkenntnisse und Ideen zu Behinderung und Gesellschaft auszutauschen. Die 11. Konferenz widmete sich dem Thema „Sicherheit, Autonomie und Emanzipation: eine (un)mögliche Allianz? und fand von 28. bis 30. Juni 2023 an der École des hautes études en sciences sociales (EHESS) auf dem Condorcet-Campus in Aubervilliers statt. Die Beiträge erstreckten sich über viele Disziplinen und deckten eine breite Palette an sozialen, politischen, kulturellen, historischen, philosophischen und menschenrechtlichen Perspektiven ab. Ein besonderes häufig vorkommendes Thema war die disjunktive Allianz von Sicherheit, Autonomie und Emanzipation in sozialen Diensten, die der Staat für Menschen mit Behinderungen bereitstellt.

Genau mit diesem Fokus vor Augen erarbeiteten Matthias Forstner und Angela Wegscheider, beide von der Johannes Kepler Universität Linz und bei DiStA aktiv, ein Paper mit Modellen zu Erklärung und Analyse von Social Service Relations. Sie untersuchten und theoretisierten Perspektiven bezüglich Autonomie und Paternalismus in den Disability Studies, der Medizinethik und der feministischen Therorie und analyisierten mit diesen die österreichische Behindertenpolitik und den sozialen Diensten für Menschen mit Behinderungen. In ihrer Präsentation auf der ALTER-Konferenz stellten sie die erarbeiteten Modelle als analytische Linse für die Untersuchung von sozialen Diensten vor, welche die Verortung ihrer Charakteristik in Bezug auf Sicherheit und Schutz als auch Autonomie und Selbstbestimmung ermöglichen sollen. Die Ergebnisse ihrer Analyse zeigen, dass sich drei Perspektiven auf Behinderung in Bezug auf Autonomie und Paternalismus in Österreichs Behindertenpolitik und sozialen Diensten für Menschen mit Behinderungen widerspiegeln: die medizinisch orientierte, die libertäre und die menschenrechtsbasierte.

Konferenz des Nordic Network on disability research

Reykjavik 10. – 12. Mai 2023

NNDR Sujet mit Vulkanausbruch

Alle zwei Jahre organisiert das Nordic Network on Disability Research eine Konferenz, an der sie Forscher-innen, politische Entscheidungsträger-innen, Aktivist-innen und Praktiker-innen zusammenbringt, um wissenschaftliche Erkenntnisse und Ideen auszutauschen. Die Konferenz bietet ein Forum für die internationale Zusammenarbeit in den Disability Studies und die Beiträge erstreckten sich über viele Disziplinen und deckten eine breite Palette an sozialen, politischen, kulturellen, historischen, philosophischen und menschenrechtlichen Perspektiven ab.

Als eine von 17 Beitragenden aus Österreich, aber als einzige Historikerin, präsentierte Lisa Maria Hofer erste Teilergebnisse ihrer Studie zum Linzer Taubstummeninstitut zwischen 1812 und 1869 und der Frage, wie Behinderung in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, von derartigen Schulen im 19. Jahrhundert konstruiert wurde. In einer intersektionalen Gruppierung von 953 Schüler-innen konnte sie zeigen, dass häufig verschiedene intersektionale Marker wie verminderter sozioökonomischer Status, Geschlecht und verschiedene Zuschreibungen von Bildsamkeit und Gehörlosigkeit nebeneinander existierten. Damit war es möglich eine erste Orientierung in den Daten anzubieten. In ausgewählten Fallbeispielen, im Vortrag bezeichnet als Mikrobiografien von ehemaligen sogenannten Zöglingen, wurde klar, welches Wechselspiel die Überlagerung von Klasse, Behinderung und Geschlecht in konkreten Lebensverläufen bedeuten konnte. Nachzulesen hier: https://dista.uniability.org/2023/05/partizipative-historische-forschung-in-der-praxis/ und https://dista.uniability.org/2022/07/das-linzer-taubstummeninstitut-1812-1869-ein-forschungsprojekt/

Angela Wegscheider präsentierte die vielfältige, inspirierende und lange vergessene Geschichte einer frühen Behindertenbewegung in Österreich. Siegfried Braun (1893-1944) war einer der Gründer der Ersten Österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft, welche das Recht auf Bildung und Ausbildung als auch Emanzipation und soziale Rechte forderte. Durch die Verwendung von Archivmaterial, u.a. zahlreiche Zeitungsberichte von und über Braun und seine Gruppe aus den 1920er und 1930er Jahren kann rekonstruiert werden, dass sich diese Gruppe davon lösen wollte, als Objekte der Wohltätigkeit betrachtet zu werden. Ende der 1920er Jahre unternahm Braun ausgedehnte Reisen, z. B. durch die Tschechoslowakei, Skandinavien und Deutschland. Braun verfolgte und dokumentierte die Entwicklung der zahlreicher Behindertenorganisationen und der öffentlichen „Krüppelfürsorge“ in vielen Ländern. 1943 deportierte das NS-Regime den als Juden identifizierten Siegfried Braun in das Ghetto Theresienstadt und 1944 in Auschwitz ermordet. Siegfried Braun wurde als „wichtige Person“ bei der Organisation des illegalen Erziehungsprogramms von Theresienstadt bezeichnet. Selbst in der unwirtlichen Umgebung des Ghettos setzte er sich für Selbsthilfe und Bildung ein. Nachzulesen auch hier: https://doi.org/10.1080/09687599.2021.1976111  

Rahel More präsentierte in ihrem Beitrag Überlegungen zu ‚storying ableism‘ und schlägt dafür einen feministischen intersektionalen Zugang zur Verknüpfung von Theorie und digitalem Aktivismus vor. Storying (Geschichtenerzählen) wir dabei als Ausgangspunkt für die Theoriebildung gesehen. Da Ableism sowohl ein aktivistischer Begriff als auch ein komplexes theoretisches Konzept ist, das von sozialen Bewegungen behinderter Menschen eingeführt und geprägt wurde, ist die Anerkennung aktivistischen Wissens über Ableism zentral. Eine theoretische Debatte losgelöst von ihrem aktivistischen Hintergrund und auch aktuellen aktivistischen Debatten birgt hingegen die Gefahr einer Entpolitisierung. In den letzten Jahren hat insbesondere digitaler Aktivismus mehr Aufmerksamkeit erhalten und bietet – trotz zahlreicher Herausforderungen – Potenziale für die Bewusstseinsbildung zu Ableism sowie für die Vernetzung in Aktivismus und Allyship. Nachzulesen auch hier: https://doi.org/10.1177/14647001231173242

Titel und Abstracts aller anderen Beiträge sind über die Konferenzhomepage zu finden: https://nndr2023.is/

Die nächste NNDR-Konferenz wird 2025 in Helsinki (Finnland) stattfinden.

 

Partizipative historische Forschung in der Praxis

„Nothing about us, without us” in der Geschichtswissenschaft!?

Von Lisa Maria Hofer

Das in diesem Beitrag dargestellte Forschungsprojekt präsentierte Lisa Maria Hofer bei der 2. DiStA Forschungswerkstatt 2023.

Der Geschichtswissenschaft kommt in vielen Bereichen eine identitätsstiftende Wirkung zu. Interpretationen der Vergangenheit haben einen Einfluss darauf, wie Gemeinschaften die Gegenwart deuten und letztlich auch wie sie ihre Zukunft gestalten. Die Geschichtswissenschaft ist aber räumlich und zeitlich an die jeweilige Gegenwart gebunden in der sie agiert. Anders ausgedrückt, nur aus der jeweiligen Gegenwart heraus kann man auf die Vergangenheit schauen. Alle Historiker-innen unterliegen dabei einer sogenannten Standortgebundenheit, die mindestens zwei Ebenen kennt, denn einerseits ist die forschende Person an ihre Zeit gebunden, andererseits auch an die eigene Sozialisation, die einen gewissen Bias in der Art der Fragestellung bedingt, bzw. auch die Lesarten und die Interpretation der Quelle beeinflussen kann. Wiederum die Fragen können aus aktuellen Problematiken resultieren, können aber auch schlichtweg ihren Ursprung im persönlichen Erkenntnisinteresse der-des Historiker-in haben.[1]

Ein weiterer Eckpfeiler der historischen Arbeit ist es, dass die verwendeten Quellen aus verschiedenen Perspektiven heraus verfasst sein sollen, um ein möglichst umfassendes Bild zeichnen zu können und der erkenntnisleitenden Frage gerecht zu werden. Man spricht von Multiperspektivität. Natürlich sind hier mit großer Wahrscheinlichkeit Leerstellen zu erwarten, da niemand anhand künftiger Fragestellungen Archivalien sammelt und überliefert. Multiperspektivität berücksichtigen zu können, hängt also auch von Überlieferungspraxen und Wertzuschreibungen der untersuchten Vergangenheit ab.[2]

Der historische Forschungsprozess sieht weiters vor, eine Quellenkritik durchzuführen, die inhaltliche und materielle Authentizität untersucht. So entsteht allerdings noch keine fertige historische Darstellung, denn die Quellen sollten noch in einen theoretischen Rahmen gestellt werden, bzw. die bisherige Literatur zum Thema einbezogen werden.[3]

Partizipative Forschung

Partizipative Sozialforschung bedeutet, dass Gruppen in den Forschungsprozess einbezogen werden, die durch ihre Sozialisation bzw. ihren bisherigen Lebenslauf einen inhaltlichen Beitrag im Forschungsprozess leisten können. Für die Geschichtswissenschaft/Sozialwissenschaft gibt es dazu bisher ein Referenzprojekt: „Das Bildnis eines behinderten Mannes“[4]. In diesem Projekt forschte eine interdisziplinäre Gruppe, auch mit Mitforschenden ohne wissenschaftliche Ausbildung, an der namengebenden Bildquelle (Entstehungszeit ca. 16. Jahrhundert) aus dem Schloss Ambras in Innsbruck und legte am Ende einen historischen bzw. sozialwissenschaftlichen Forschungsbericht vor. Alle Perspektiven wurden in der Interpretation als wertvoll erkannt und zu einer Narration verwoben, die Theorie und weitere historische Quellen miteinbezog. Die Interpretation oblag nicht alleine einer Person.[5]

Anhand dieses Referenzprojekts wurde für die Erforschung der historischen Konstruktion von Behinderung in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht am Beispiel der sogenannten Taubstummenanstalt zwischen 1812 und 1869 ein Forschungsdesign entwickelt, dass die deaf community in die Quellensichtung miteinbezieht. Zu diesem Zweck wurden bisher drei lebensgeschichtliche Interviews mit Quellenbezug geführt. Dazu wurde eine barrierefreie Kommunikation und deren Finanzierung sichergestellt. Die Interviews wurden über Zoom geführt und derzeit laufen die Auswertungen. Gemeinsam mit den Interviewpartner-innen wurde zunächst die Entstehungsgeschichte der Taubstummenanstalt Linz zwischen 1812 und 1869 besprochen, darauffolgend wurden allgemeine persönliche Daten zu den Personen selbst erhoben und anschließend verschiedene Quellen gemeinsam gelesen und diese anhand von Leitfragen diskutiert. Diese Leitfragen waren aber kein starres Korsett, sondern eher eine Diskussionsanregung.[6]

Partizipative Geschichtsforschung

Das Projekt zum Linzer Taubstummeninstitut untersucht die Rolle von Schüler-innen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten in der sozialen und wirtschaftlichen Konstruktion von Behinderung. Der Teilaspekt der Zukunftsaussichten von Schüler-innen mit Gehörlosigkeit steht hier als Beispiel für die Ergebnisse dieser Diskussion mit der deaf community. Im Taubstummeninstitut Linz besuchten zwischen 1812 und 1869 953 Schüler-innen den Unterricht. Bei 120 wurde der weitere berufliche Werdegang dokumentiert. Lediglich ein Schüler besuchte eine weiterführende Ausbildung, die übrigen 119 erlernten einen Handwerksberuf oder arbeiteten im Dienstleistungssektor. Dieses Ergebnis ist zunächst nicht verwunderlich, wenn man Urs Haeberlins „doppelte Realität“[7] des niederen Schulwesens in der Interpretation anwendet. Auch im Regelschulwesen, also ohne Vorliegen von Gehörlosigkeit, war das Schulwesen im 19. Jahrhundert wenig durchlässig, wenn die Familien der Jugendlichen keinen hohen sozioökonomischen Status hatten. Erstaunlich sind eher die Ergebnisse aus den Interviews, die die Erfahrungswelten der deaf community aus den letzten 30 Jahren zeigen. Vertreter-innen der Gemeinschaft gaben in den an, dass die Berufsberatung noch immer in Richtung Lehrberuf geht und eine höhere Bildung auch systemisch nicht vorgesehen ist, was bedeutet, dass die barrierefreien Voraussetzungen in Österreich nicht vorhanden sind. Sie stellten im Gespräch einen direkten Zusammenhang zwischen sich selbst und ihrer Sozialisation und den Inhalten der historischen Quellen her.[8]

Eine weitere zentrale Rolle spielt die zusätzliche Pathologisierung, die häufig durch die Schule erfolgte, denn bereits zwischen 1812 und 1869 fällt auf, dass von 953 Schüler-innen 237 das Label „blödsinnig“[9] erhalten, was in der heutigen Terminologie einer verminderten Bildungsfähigkeit gleichkommt. Die Unterscheidung zwischen einer kognitiven Einschränkung und der Beeinträchtigung des Hörapparats wurde im 19. Jahrhundert im Taubstummeninstitut Linz nicht klar getroffen. Es existierten keine Kriterien für diese pädagogische Diagnose. Auffällig ist jedoch, dass auch heute noch Vertreter-innen der deaf community von ähnlichen Erfahrungen berichten, wonach die Schüler-innen gehörlos in ihre Schulkarriere starten und am Ende zusätzlich zur sensorischen Beeinträchtigung eine kognitive Lernschwäche attestiert bekommen. Die Untersuchungskriterien werden als undurchsichtig empfunden, bzw. als nicht angepasst an die Bedürfnisse eines Kindes ohne Gehör, da in Lautsprache geprüft wird. [10]

Als vorläufiges Kurzfazit zu diesem Werkstattbericht sollen folgende Fragen stehen: Warum leistet man sich in Österreich eines der teuersten Bildungssysteme weltweit, wenn man Inklusion nicht umsetzt und an über 200 Jahre alten Strukturen festhält? Welche Funktion will das österreichische Bildungswesen erfüllen? Selektion oder Inklusion?

Gesetzliche Anpassungen, die für die deaf community einen Bildungsweg bis in die Oberstufe ermöglichen würden, sind überfällig und verstoßen damit gegen die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention aus 2008. Damit diese Änderung stattfinden kann, wurden schon zahlreiche Petitionen[11] gestartet, doch würde ein Präzedenzfall vielleicht eher zu einer gesetzlichen Änderung beitragen, der aber viel Zeit, Mühe und Kosten für Interessensvertretungen bedeuten würde. Die gesetzliche Basis wird dazu alleine nicht ausreichen, es müssen auch andere Maßnahmen getroffen werden, etwa eine inklusivere Berufsberatung, am besten durch role models in Schulen, oder den flächendeckenden Ausbau von Fördermöglichkeiten. Gleichzeitig müssen künftige Lehrkräfte aller Schulstufen entsprechend sensibilisiert sein und im besten Fall schon im Studium mit Beratungsstellen in Kontakt kommen.

Inklusion im Bildungswesen ist insgesamt als ein Entwicklungsprozess zu begreifen, der zunächst die historischen Anfänge der Institutionen aufarbeiten sollte und in Verbindung mit Erfahrungswelten der letzten Jahrzehnte nicht nur eine Argumentationsbasis darstellen kann, sondern die Basis für Kritik und Verbesserungsvorschläge bildet.


Lisa Maria Hofer studierte Geschichte und Germanistik als Lehramtsfächer für die Sekundarstufe II an der Universität Salzburg. Aktuell arbeitet sie als Universitätsassistentin an der Universität Linz.


[1] Vgl. Jordan, Stefan, Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft. 3. Aufl., Wien u.a. 2016, S. 15 – 17, S. 47 – 49.

[2] Vgl. Klaus Bergmann, Multiperspektivität. Geschichte selber denken, Wochenschau Schwalbach/Ts. 2000.

[3] Klaus Arnold: Der wissenschaftliche Umgang mit Quellen. In: Hans-Jürgen Goertz (Hrsg.): Geschichte. Ein Grundkurs. 2. Auflage. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2001, S. 42–58, hier S. 5.

[4] Vgl. Christian Murner, Volker Schönwiese, Hg., Das Bildnis eines behinderten Mannes. Bildkultur der Behinderung vom 16. Bis 21. Jahrhundert. Ausstellungskatalog und Wörterbuch. Neu-Ulm 2006.

[5] Vgl. Rico Defila & Antonietta Di Giulio, Partizipative Wissenserzeugung und Wissenschaftlichkeit – ein methodologischer Beitrag, in: Rico Defila & Antonietta Di Giulio (Hg.), Transdisziplinär und transformativ forschen, Eine Methodensammlung, Wiesbaden 2018, S. 39 – 69, S. 55 – 60; Petra Flieger, (2003), Partizipative Forschungsmethoden und ihre konkrete Umsetzung. bidok:: Bibliothek :: Flieger – Partizipative Forschungsmethoden und ihre kon… (uibk.ac.at).

[6] Das Linzer Taubstummeninstitut (1812 – 1869) – Ein Forschungsprojekt – DISTA (uniability.org)

[7] Vgl. Urs Haeberlin (2006): Schule, Schultheorie, Schulversuche. In: Georg Antor (Hg.): Handlexikon der Behindertenpädagogik. Schlüsselbegriffe aus Theorie und Praxis. 2., überarb. und erw. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer, S. 276–279, S. 276.

[8] Vgl. Diözesanarchiv Linz, Catalog der k.k. Provincial-Taubstummen Lehranstalt Linz seit der Zeit ihres Entstehens im Jahre 1812; Lebensgeschichtliche Interviews mit Frau W. (März 2023); Menschen mit Behinderungen im Spiegel der Berufsbildungsstatistik (2013). Online verfügbar unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab21_dazubi_kurzpapier_menschen_mit_behinderung_in_der_berufsbildungsstatistik_201306.pdf. (Situation in Deutschland).

[9] Diözesanarchiv Linz, Catalog der k.k. Provincial-Taubstummen Lehranstalt Linz seit der Zeit ihres Entstehens im Jahre 1812

[10] Vgl. Diözesanarchiv Linz, Catalog der k.k. Provincial-Taubstummen Lehranstalt Linz seit der Zeit ihres Entstehens im Jahre 1812, Lebensgeschichtliche Interviews mit Frau W. März 2023

[11] INKLUSIVE BILDUNG – JETZT (inklusive-bildung-jetzt.at)

Öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote!

Sind behinderte Menschen eigentlich ein Teil der Bevölkerung? Oder sind wir Sonderfälle, die manchmal innerhalb, manchmal außerhalb der Gesellschaft leben sollen?

Von Kassandra Ruhm

Bei der DiStA-Forschungswerkstatt am 5. Mai 2023 haben wir – neben mehreren anderen spannenden Themen – wieder einmal darüber diskutiert, wie man an verschiedenen Stellen Barrieren aushebeln könnte und wo es Fördermöglichkeiten für die Inklusion einzelner behinderter Menschen gäbe. Ich habe mich schon so viele hundert Stunden gegen Diskriminierung behinderter Menschen und für gesellschaftliche Gerechtigkeit eingesetzt und werde das auch weiter tun – aber ist das wirklich die Aufgabe behinderter Betroffener und nicht die Aufgabe der politischen Entscheidungsgremien und der ausführenden Organe? Es sollte staatlich finanzierte Stellen geben, die unsere Fachkenntnisse einbeziehen und für den Abbau von Barrieren und Benachteiligungen sorgen, statt behinderten Menschen unbezahlt den größten Teil der Arbeit zuzuschieben.

Zumindest eine staatliche Verpflichtung

Der Staat reagiert bei den allgegenwärtigen Rechtsbrüchen zum Nachteil behinderter Menschen oft viel zu wenig. Während wir selbst wenig Sanktionsmöglichkeiten haben, sondern wie Sisyphos immer wieder Steine hoch rollen gegen Organisationen, die einfach keine Lust haben, ihre Barrieren und Benachteiligungen zu beseitigen. Ich finde, das darf nicht so weiter gehen.

In Deutschland z.B. gibt es keine Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit, obwohl die Behindertenrechtskonvention etwas anderes vorgibt. Das ist ein großes Problem. Aber bei allen Institutionen, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, hat die öffentliche Hand eine sehr gute Handhabe, Barrierefreiheit einzufordern. Wenn sie das will. Mit einer handfesten rechtlichen Grundlage: Der Gesetzgeber hat im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) unter § 1, Abs. 3 festgelegt:

„Gewähren Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung als institutionelle Förderungen, so sollen sie durch Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder vertragliche Vereinbarung sicherstellen, dass die institutionellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die Grundzüge dieses Gesetzes anwenden. Aus der Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid oder der vertraglichen Vereinbarung muss hervorgehen, welche Vorschriften anzuwenden sind.“

Inhalt der Gesetze in Deutschland und Österreich

Barrierefreiheit und der Abbau von Benachteiligungen gehören zu den wichtigen Grundzügen des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb wäre es ein Leichtes, immer wenn jemand öffentliche Gelder beantragt, diese Gelder mit der Auflage zu versehen, dass das jeweilige Angebot barrierefrei nutzbar ist. Ausnahmen und Einschränkungen der Barrierefreiheit könnten individuell beantragt und geprüft werden. Anders herum, als es heute ist: Bisher müssen behinderte Menschen noch zu oft individuell ihre Teilhabe beantragen und mühsam erkämpfen.

Ich gehe davon aus, dass eine ganze Reihe von deutschen Bundesländern die Vorgaben des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in den Landes-Behindertengleichstellungsgesetzen umgesetzt haben. Und wenn sie es noch nicht in einem aktuellen Landesgleichstellungsgesetz schriftlich fixiert haben, gibt es andere Möglichkeiten, die Forderung zu begründen, dass öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote verwendet werden dürfen. Zum Beispiel wegen eines Diskriminierungsverbotes, wegen der Gleichheit aller Menschen oder wegen anderer Vorgaben der jeweiligen Landesgesetze.

In Österreich gibt es eine ähnliche gesetzliche Vorgabe im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz konkret in § 2, Abs. 1 (Geltungsbereich) in Verbindung mit § 8 (Verpflichtung des Bundes). (Danke an Martin Ladstätter für die Information!)

Ein Beispiel wie es nicht sein darf

Nein, es geht nicht darum, dass fast alle Häuser geschlossen werden müssten, weil wir behinderten Menschen so unglaublich große Forderungen stellen würden. Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Im Bremer „Zentrum für queeres Leben“ befindet sich die Toilette im Keller. Man müsste erst einige Stufen hoch und danach eine lange und enge Treppe heruntersteigen, um sie zu erreichen. Ich habe nie gefordert, dass in dem engen, alten Haus ein Fahrstuhl zur Toilette eingebaut würde. Ich hatte den Eindruck, das wäre nicht mit einem tragbaren Aufwand realisierbar. Aber einen würdevolleren und sichereren Eingang in den unteren Hausbereich hätte ich durchaus gewünscht. Mittlerweile habe ich aufgegeben.

Und dann geht es doch!

Der Eingang in den Veranstaltungsraum des schwul-lesbisch-queeren Zentrums (KCR) in Dortmund, in der Nähe meiner alten Heimat im Ruhrgebiet, hatte früher 1 ½ Stufen. Ab 1993 habe ich mich mit meinem ersten eigenen Rollstuhl immer wieder diese Stufen hoch gequält, um dabei sein zu können. Natürlich habe ich mehrfach für eine Rampe argumentiert. Ohne Erfolg. Einige Zeit später hat das Studierendenparlament der Uni Dortmund entschieden, nur barrierefreie Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Eine dieser Veranstaltungen sollte im KCR stattfinden – und was sag‘ ich Euch? Innerhalb kürzester Zeit haben die Vereinsmitglieder eine Rampe gebaut und die Veranstaltung hat wie geplant dort stattgefunden. Zu mir hat damals jemand gesagt: „Ach, eine Rampe wollten wir doch schon lange haben.“ Aber ich und die anderen Rollstuhlfahrer-innen vor Ort haben nicht als Grund ausgereicht, um diesen Wunsch umzusetzen. Mehrere Jahre nicht. Mit der Bindung der Zuwendung der Uni Dortmund an die Barrierefreiheit hatten wir die Rampe innerhalb weniger Wochen. So wünsche ich es mir auch mit allen anderen Geldern unserer Gemeinschaft, unseres Staates.

Gleiches Recht auf gleiche Teilhabe

Wir behinderten Menschen sind ein Teil der allgemeinen Bevölkerung. Wir sind keine Einzelfälle, keine überraschende Ausnahme, mit der niemand rechnen konnte. Wir sind keine andere Kategorie von Lebewesen und keine Menschen 2. Klasse. Wir haben die gleichen Bürgerrechte, wie die anderen auch. Wenn unser Staat das Gemeinschaftsgeld verwendet, um öffentliche Angebote zu unterstützen, dann müssen diese Angebote tatsächlich öffentlich sein, also allen Mitgliedern der Gemeinschaft offenstehen. So wie es § 1, Abs. 3, des Behindertengleichstellungsgesetzes vorsieht. Sonst sind die öffentlichen Gelder dort falsch eingesetzt. Denn wir behinderten Menschen gehören zur Gesellschaft dazu.

Kassandra Ruhm mit Rollstuhl am Gehsteig und schaut zurück

Kassandra Ruhm referierte bei der 2. DiStA Forschungswerkstatt 2023. Sie lebt in Bremen, Deutschland. Kassandra Ruhm arbeitet als Psychologin und setzt sich in ihrer Freizeit mit Kunst, Artikeln und Veranstaltungen für den Abbau von Vorurteilen und eine gerechtere Gesellschaft ein. Mehr Infos: www.Kassandra-Ruhm.de

Zuerst veröffentlicht als Kolumne bei DIE NEUE NORM: Ruhm, Kassandra (2023): Öffentliche Gelder nur für öffentliche Angebote! Erschienen am 16. Mai 2023 online in: Die Neue Norm – das Magazin für Disability Mainstreaming. https://dieneuenorm.de/kolumne/oeffentliche-angebote/

 

 

Bericht über die 2. Online Dis/Ability-Forschungswerkstatt

Am 5. Mai 2023 fand zum zweiten Mal die Österreichische Online Inter- und Transdisziplinäre Dis/Ability-Forschungswerkstatt statt. Ziel der Veranstaltung war vor allem die Vernetzung und die Verbreitung der vielfältigen Projekte im Bereich der emanzipatorischen Behinderungsforschung in Österreich. Heuer stand die Forschungswerkstatt im Zeichen des 15-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Dies geschah am 3. Mai 2008 nachdem, wie in der Konvention festgelegt, diese von 20 Staaten ratifiziert worden war. Fast 75 Personen nahmen an der Veranstaltung teil, verfolgten die Beiträge der Vortragenden aus einer Vielzahl von Disziplinen und brachten sich in rege Diskussionen ein. Alle Beiträge wurden simultan in Schrift und ÖGS übersetzt.

Den ersten Slot zum Thema Hochschule moderierte Matthias Forstner. Zuerst referierte Michaela Joch (WU Wien) in ihrem Beitrag über Inklusions- und Exklusionsmechanismen in der akademischen Wissenschaft aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen, die wissenschaftlich tätig sind. Theresa M. Straub (Uni Innsbruck) legte sodann ihren Fokus auf Studierende mit Behinderungen und ihre Sichtweisen, wie die Aufnahme zum Studium sowie dessen und Abschluss gelingen. Ein Fokus lag dabei auf den diesbezüglichen Barrieren im System Universität.

Slot 2 zu (Geschlechter-)Vielfalt moderierte Rahel More. Julia Seuschez (Uni Klagenfurt) präsentiere die Ergebnisse ihrer Forschung zu Intersexualität und Geschlechtsidentität im Kontext des Ullrich-Turner-Syndroms und verband diese mit dem Konzept des Otherings. Im darauffolgenden Beitrag wies Kassandra Ruhm (Uni Bremen) darauf hin, dass für Menschen mit Behinderungen ungleiche Chancen für die Nutzung von Psychotherapie und psychosozialer Beratung bestehen. Um mehr Anbieter:innen von Beratungsarbeit dazu zu ermutigen, auch mit Menschen mit Behinderungen zu arbeiten, erarbeitete sie eine Broschüre, die aufzeigt, wie in solchen SituationenVielfalt und Intersektionalität erreicht werden kann und welche Faktoren diesbezüglich zu beachten sind.

Nach der Mittagspause moderierte Andreas Jeitler Slot 3 zu Partizipation. Lisa Maria Hofer (Uni Linz) stellte erste Ergebnisse ihres Disability History Forschungsprojekt mit einem partizipativen Zugang vor. Im Fokus ihrer Forschung steht die Geschichte des Linzer ‚Taubstummeninstituts‘ von 1818-1919. Nikolaus Hauer und Helga Fasching (Uni Wien) präsentierten ein von ihnen erfolgreich umgesetztes Projekt, als Beispiel, wie universitäre Lehre partizipativ gestaltet werden kann. Dabei berichteten sie auch von den verwendeten Methoden.

Am Ende der Veranstaltung moderierte Angela Wegscheider eine offene Diskussion zu Partizipation an und in der Wissenschaft. Anleitend für die Diskussion war das DiStA Positionspapier zu Disability Studies in Österreich. Während sich schon nach den einzelnen Beiträgen sehr interessante und kurzweilige Interaktionen ereigneten kam es auch nun zu einer regen Beteiligung der Anwesenden, die trotz allerschönstem Frühlingswetter noch immer zahlreich anwesend waren.

Wir danken allen Teilnehmenden und Vortragenden für die gemeinsame Veranstaltung und planen für das Sommersemester 2024 eine Wiederholung.

Das Organisationsteam,

Matthias Forstner, Andreas Jeitler, Rahel More und Angela Wegscheider

 

Portrait von Siegfried Braun im Newsletter Behindertenpolitik (12/2022)

Im Newsletter Behindertenpolitik erschien ein Text über das Leben von Siegfried Braun und zusätzlich ein Portrait von ihn. Damit wurde erstmals ein Foto von dem Aktivisten und Mitbegründer der Ersten Österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft veröffentlicht.
 
Das Foto ist Teil eines Antrages zur Vereinsgründung aus dem Jahr 1933, den Siegfied Braun bei den tschechischen Behörden einreichte. Siegfried Braun und seine Mitstreiter hatten das Ziel, einen Verein für Menschen mit Körperbehinderungen in der Tschechischen Republik zu gründen, der Emanzipation von und Rechte für Menschen mit Behinderungen fördern sollte. Volker Schönwiese und Angela Wegscheider haben diese Unterlagen im tschechischen Staatsarchiv entdeckt.
 
Siegfried Braun Newsletter Behindertenpolitik 12_22

Siegfried Braun Newsletter Behindertenpolitik 12_22

Seit 2000 erscheint das BIOSKOP mit dem Newsletter Behindertenpolitik. Die Zeitschrift BIOSKOP des gleichnamigen Forums zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien hat ihren Sitz in Deutschland. Das Forum beobachtet, analysiert, kommentiert die gesellschaftspolitischen Szenarien der »Life-Sciences«-Propagandist*innen in Politik, Industrie und Hochschulen. Ihre Analysen sind auch für den österreichischen Kontext relevant, sowie unabhängig und kritisch.
 
Länger zurückliegenden Hefte sind online abrufbar:
 
Die Zeitschrift kann auf der Webseite abonniert und somit die Arbeit des Forums und die Produktion der Zeitschrift unterstützt werden.

Fast kein Thema: Personalmangel in der persönlichen Assistenz

Nur wenige Medienberichte fassen sich mit dem aktuen Personalmangel in der persönlichen Assistenz und ihren Folgen für die Betroffenen. Denn keine Assistent-innnen zu haben kann für viele Menschen mit Behinderungen lebensgefährlich sein. Die FURCHE greift das Thema den Arbeitskräftemangel in der persönlichen Assistenz endlich mal wieder auf.

In Österreich leben rund 2.000 Menschen selbstständig mit persönlicher Assistenz. Ihr Assistenzbedarf basiert dem ärztlich eingeschätzten Pflegebedarf. Damit erhalten sie eine monatliche Förderung, mit der sie ihre Assistent-innen zahlen können. Auswählen zu dürfen, welche Assistent-innen zu einem passen und welche nicht, ist durch die Intimität des Jobs essenziell, erklärt Matthias Forstner. Der Soziologe forscht an der Johannes Kepler Universität Linz zu Disability Studies  und arbeitet selbst mit persönlicher Assistenz arbeitet. Mehr dazu hier: Tödlicher Personalmangel: Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung | Die FURCHE

Dieser Text erschien unter dem Titel „Für ein Leben in Würde“ in der Printausgabe der FURCHE Nr. 5/2023 und online Tödlicher Personalmangel: Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung | Die FURCHE