Archiv der Kategorie: Allgemein

Der Beitrag „Vielfältige Barrieren an österreichischen Hochschulen“ ist nun auf dem Nachrichtenportal Bizeps zu finden unter diesem Link.

 

 

 

Links und Quellen

Beiträge zu Phillip Muerling:

Besuch mit Barriere“ Beitrag auf Ö1-Leporello (12. Oktober)

Kunstprotest: Barrierefreiheit an Universitäten endlich umsetzen“ Beitrag auf Bizeps von Katarina Müllebener (07. Oktober)

Kunstperformance als Protest“ Beirag auf Wien heute (7.  November)

Kunstaktion für barrierefreie Uni“ Beitrag auf FM4 von Barbara Koeppel (4. Oktober)

Vimeo-Kanal von Phillip Muerling

Weitere Links und Quellen:

Brown, Nicole; Ramlackhan, Karen (2022): Exploring experiences of ableism in academia: a constructivist inquiry. In: Higher education 83 (6), S. 1225–1239. DOI: 10.1007/s10734-021-00739-y

Brown, Nicole (2021): Trotz Fleiß kein Preis? Akademiker:innen mit Behinderungen und ihr Zugang zu künstlerischen und wissenschaftlichen Karrieren. Vortrag an der Johannes Kepler Universität Linz. Online verfügbar unter: https://dista.uniability.org/2021/01/trotz-fleiss-kein-preis-akademikerinnen-mit-behinderungen/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.) (2016): UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsche Übersetzung der Konvention und des Fakultativprotokolls. Wien. Online verfügbar unter: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html

Forstner, Matthias (2020): Die Rechte von Menschen mit Behinderung. Jahoda Bauer Institut. Online verfügbar unter: https://jbi.or.at/die-rechte-von-menschen-mit-behinderung/

Rechnungshof Österreich (Hg.) (2022): Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten. 19. Aufl. Wien (Bericht des Rechnungshofes). Online verfügbar unter: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Barrierefreies_Arbeiten_und_Studieren_an_Universita-ten_BF.pdf

Sima-Ruml, Barbara (2022): Denkmalschutz barrierefrei – eine Annäherung. In: OIB aktuell 1 (2022). Online verfügbar unter: https://www.oib.or.at/node/8133166

Unger, Martin; Binder, David; Dibiasi, Anna; Engleder, Judith; Schubert, Nina; Berta et al. (2020): Studierenden-Sozialerhebung 2019 Kernbericht. Institut für höhere Studien. Wien. Online Verfügbar unter: https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:843d1b68-398a-4b47-8a29-9cf0630e16f7/Studierenden-Sozialerhebung_2019_Kernbericht_final%20und%20barrierefrei.pdf


 

 

 

Kurzfilm von der ersten Schule für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Von der Kretinenanstalt zur Inklusion – ein Kurzfilm informiert über die europaweit erste Einrichtung für Menschen mit Lernschwierigkeiten bis hin zur heutigen Inklusionspädagogik:  „Bildung inklusive“

Die Historikerin Lisa Maria Hofer hat die Geschichte dieser Schule erforscht, im Film sehen wir die Quellen und die Entwicklung. Johannes Hollweger und Sabine Thaler sind junge Menschen mit Lernschwierigkeiten, sie erzählen über Bildung und Ausbildung für Menschen mit Lernschwierigkeiten heute. Robert Schneider-Reisinger von der Pädagogischen Hochschule Salzburg kommt zum Thema Inklusionspädagogik heute zu Wort.

Kretin oder Ketinismus war damals eine Beschreibung eines Krankheitsbildes. Heute wird der Begriff nicht mehr verwendet und als abwertend empfunden. Auch was damals noch großer Fortschritt war, nämlich dass es eigene Unterrichtsanstalten für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gab, ist heute längst nicht mehr zeitgemäß.

Gotthard Guggenmoos gründete in Salzburg die erste Schule für Kinder mit Lernschwierigkeiten, im Jahr 1816 zunächst in Hallein, sowie mit Gehörschädigung eine private Schule. 1829 wurde die Schule nach Salzburg in die Judengasse 63 verlegt. Die Schule bekam keine öffentliche Förderung. Warum es die Schule gab, lag hauptsächlich am Engagement des Lehrers Guggenmoos.

Siehe: Hofer, Lisa Maria: „Die Schuljugend erscheint […] in Feyertagskleidung, vorzüglich reinlich gewaschen und gekämmt.“ Zwischen Appeasement-Pädagogik und Inklusion im Salzburger Elementarschulwesen von 1810 bis 1830. (Masterarbeit Univ. Salzburg 2018)

Protesttag für die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen

Der 28. September 2022 ist der österreichweite Protesttag für die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.  Elisabeth Löffler macht in diesem Video klar, warum der Protest dringend notwendig ist.

Für alle, die am Mittwoch nicht physisch dabei sein können, wird der Österreichische Behindertenrat ÖBR einen live-Stream auf Facebook zur Verfügung stellen. 

MAD organisiert vor Ort eine Trauerprozession im New Orleans-Stil.
Sie tragen die Bildungs-Fairness und Job-Chancen für Menschen mit Behinderungen bildlich zu Grabe und freuen sich über jede Person, die sich dabei anschließt. Zudem gibt es einen #NAPProtestsong. Alle Details zur Prozession:  https://www.mad-dance.eu/mademoiselle-news/ 

Der NAP-Protestsong auf Vimeo:
>> in voller Länge
>> der Refrain mit Gebärdensprache

Alle weiteren Infos zur Inklusions-Demo:
https://www.behindertenrat.at/demonstration/

Artikel „Behindert* schön“

Elisabeth Magdlener veröffentlichte vor kurzem einen kritischen Artikel zu Schönheitsidealen im feministischen Gesundheitsmagazin Our*Bodies. Dieser ist online zugänglich und ein Abstract in leichter Sprache wurde beigefügt: https://ourbodies.at/behindert-schon/ 

Sie erörtert, dass für Menschen mit Behinderung* das Verhältnis zum eigenen Körper oft besonders schwierig sein kann und plädiert dafür, es muss mit den gängigen Schönheitsidealen gebrochen werden. Außerdem hat Behinderung* seine eigene Schönheit.

Die Autorin Elisabeth Magdlener ist Obperson des Vereins CCC** – Change Cultural Concepts, Kulturwissenschaftlerin, Expertin, Vortragende und Lehrende im Bereich Queer DisAbility (Studies) und Körperdiskurse u.a.. Sie erarbeitet regelmäßig akademische/ aktivistische Projekte und schreibt in verschiedenen Medien zu den Thematiken. Elisabeth Magdlener studierte Gender Studies und Pädagogik an der Universität Wien. Sie ist im Vorstand von Ninlil – Empowerment und Beratung für Frauen* mit Behinderung* und ist Tänzerin und Mitglied der weltweiten Community-Tanzbewegung DanceAbility und A.D.A.M. (Austrian DanceArt Movement).

Ausstellung „Was wir fordern! Minderheitenbewegungen in Österreich“

 

Foto Frimmel

Am 24. Oktober 2022 eröffnet die Wanderausstellung „Was wir fordern! Minderheitenbewegungen in Österreich“ im Foyer des hdgö. Sie wird von 25. Oktober 2022 bis 15. Januar 2023 dort zu besuchen sein. In der Ausstellung vertreten ist auch die Behindertenrechtsbewegung, verantwortlich dafür waren Volker Schönwiese und Petra Flieger. Elisabeth Magdlener ist mit einem Statement vertreten.
 
Die Ausstellung thematisiert die Geschichte und zentrale Forderungen unterschiedlicher Minderheiten in Österreich. Auf unterschiedlichen Schautafeln werden Autor*innen aus minoritären Gruppen – zumeist Aktivist*innen – einen fokussierten Blick auf ihre Geschichte und präsentieren ihre wesentlichen minderheitenpolitischen Forderungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
 
Informationen und Anmeldung zur Ausstellungseröffnung am 24. Oktober 18h: https://hdgoe.at/was_wir_fordern_eroeffnung?date=2022-10-24
 
Save-the-date: Symposium „Minoritäre Allianzen in Zeiten von Identitätspolitik „, das im Rahmen der Ausstellung am 11./12. November im Volkskundemuseum Wien stattfindet.
 
Bildinfo: Behindertenrechts-Aktivist*innen blockieren den Eingang zur Hofburg am Heldenplatz bei der Eröffnungsfeier des Jahres der Behinderten 1981.
 
 

 

 

Ein sozial-ökologisches Inklusionsmodell für die Urbane Landwirtschaft in Wien

Von Sophie Schaffernicht

Die Zielgruppe der Dissertation,eingereicht an der BOKU, mit dem Titel „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Urbanen Landwirtschaft in Wien“ waren Menschen, die in Tagesstrukturen arbeiten und betreut werden. Diese Personen fehlen weitestgehend in den Diskussionen über urbane Landwirtschaft, obwohl landwirtschaftliche Tätigkeiten unter bestimmten Umständen viele positive Effekte haben können. Verschiedene Programme im städtischen Gartenbau konnten beispielsweise in der Vergangenheit den Weg auf den Ersten Arbeitsmarkt ebnen. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – sind Bildung und Arbeit zentrale Punkte. Menschen mit Behinderungen sind jedoch gegenwärtig oft von diesen Bereichen ausgeschlossen und werden an einer wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft gehindert. In dieser Studie wurde hauptsächlich nach den Hindernissen für Inklusionsprozesse im Gartenbau Ausschau gehalten. An einem Pilotprojekt zu urbaner Landwirtschaft und Inklusion in Wien nahmen eine Universität, drei Sozialeinrichtungen mit sieben Mitarbeiter*innen, zwei Gartenbaubetriebe mit zwei Betriebsleiter*innen sowie fünfzehn Menschen mit Behinderungen teil. Aktionsforschung wurde im Rahmen der Tomatenernte wissenschaftlich begleitet und dabei evaluiert sowie modifiziert. Zur gleichen Zeit war die Autorin bestrebt einen Beitrag im Sinne der Grounded Theory zu leisten. Eine mögliche Lösung für künftige Studien ist das Miteinbeziehen von Co-Forscher*innen (Menschen mit Behinderungen), um Forschung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention inklusiv zu gestalten. Angebote im Bereich der urbanen Landwirtschaft sollten über reine Kooperationen zwischen Sozialeinrichtungen und Gartenbaubetrieben hinausgehen. Ein sozial-ökologisches Szenario mit agrarökologischen Inklusionsbetrieben erscheint sinnvoll. Die Etablierung mehrerer solcher Inklusionsbetriebe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in Wien könnte die Stadt den Zielen der nachhaltigen Entwicklung ein Stück näherbringen.

Bild oben: Lebenshilfe Wien

Sophie Schaffernicht

MellowYellow – Soziale Wirkung durch Kunst

MellowYellow Interventionen in einer Schule

Von Alfons Bauernfeind (Institut für partizipative Sozialforschung, Wien), über seinen Beitrag präsentiert in der DiStA-Forschungswerkstatt:

Das Projekt MellowYellow verfolgt das Ziel, mit künstlerischen Methoden Diversität, Inklusion und künstlerische Offenheit als selbstverständliche Praxis in Österreichs Schulen zu etablieren. MellowYellow vermittelt in der Tanzkunstszene anerkannte Mixed-Abled Künstler*innen Teams an Schulen, um Aktionstage bzw. Aktionswochen abzuhalten.

Die beiden Formate bestehen aus drei unterschiedlichen Interventionen (Informance, bewegte Gespräche, Resonanztreffen), die darauf abzielen, dass Lehrkräfte und Schüler*innen ihre Einstellungen über Menschen mit Behinderungen reflektieren und neu bewerten. Das Wissen über das Alltagsleben von Menschen mit Behinderungen soll aufgebaut und Unsicherheiten im Umgang abgebaut werden. Dadurch könnten neue und diversere Vorbilder entstehen, da Menschen mit Behinderungen als Führungspersonen wahrgenommen werden. Lehrer*innen entdecken neue künstlerische Methoden, die sie in die Schulpraxis einführen könnten, Schüler*innen finden einen neuen Zugang zu Kreativität und ihrem Körperempfinden.

MellowYellow hat seit 2017 bis zum Ausbruch der Covid-19 Pandemie 3.039 Schüler*innen in 148 Klassen von 80 Schulen erreicht. Um die Corona-bedingte Unterbrechung der Schulaktivitäten produktiv zu nutzen, wurde der Aktivitätsschwerpunkt des Jahres 2020 auf die soziale Wirkungsmessung gelegt.  Es wurde ein Wirkungsmodell (IOOI-Modell nach Phineo, Kurz und Kubek 2017) auf Basis von MellowYellow internen Workshops erstellt und 21 Leitfaden-gestützte Telefoninterviews mit Lehrkräften durchgeführt, die zwischen 2017 und 2020 MellowYellow Interventionen in ihren Schulen erlebt haben. Die Auswertung und inhaltliche Codierung der Interviews erfolgten im Vier-Augen-Prinzip. Sie wurde gemäß der Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) vorgenommen. Neben qualitativen Auswertungen wurden auch frequenzanalytische Auszählungen durchgeführt.

Alfons Bauernfeind studierte (Musik-) Soziologie in Wien. Seit 2013 ist er freischaffender Soziologe und Musiker, Mitbegründer des Instituts für partizipative Sozialforschung (2016) sowie der measury Sozialforschung OG (2018) und Leiter einer Forschungswerkstatt an der FH für Soziale Arbeit Wien (2021). Seine Arbeitsschwerpunkte sind soziale Wirkungsmessung und partizipative Begleitforschung von sozial- innovativen Unternehmungen.

 

Erste „Taubstummenanstalt“

Das Linzer Taubstummeninstitut (1812 – 1869) – Ein Forschungsprojekt

Lisa Maria Hofer (Institut für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Johannes Kepler Universität Linz) über ihren Beitrag präsentiert in der DiStA-Forschungswerkstatt:

Das staatliche Schulsystem entstand an der Schwelle zum 19. Jahrhundert und hatte vorwiegend militärische und wirtschaftliche Ziele im Blick. Zudem war es notwendig, in einer komplexer werdenden Welt die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen zu beherrschen. Das unterfinanzierte Regelsystem wurde jedoch vor die Herausforderung gestellt, Schüler:innen zu beschulen, die unter einer Beeinträchtigung litten, was anderer Methodiken bedurft hätte. Die vollständige Durchsetzung der Schulpflicht gelang erst im Laufe des 19. Jahrhunderts, denn grundsätzlich waren dazu keine Ausnahmen aufgrund einer vorliegenden Beeinträchtigung vorgesehen. Im Laufe des ausgehenden 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche Schulen, die später als Sonderschulen oder Hilfsschule bezeichnet wurden, die Schüler:innen zusammenfassten, die unter ähnlichen Beschwerden litten. Zu nennen sind dazu zahlreiche Taubstummenanstalten, die Blindeninstitute und die sogenannten Kretinenanstalten[1], letztere waren jedoch mit einer Salzburger Ausnahme in der Habsburgermonarchie als Verwahranstalten konzipiert.

Das Taubstummenunterrichtswesen, wie es die Forschung häufig bezeichnet, nahm ihren ersten Aufschwung im Spanien der Renaissance und fand in Südeuropa immer mehr Anhänger, was schließlich den ersten Höhepunkt in der staatlichen Gründung der Taubstummenschule von Abbé l’Epée in Frankreich hatte. Von dort aus fand die Beschulungsmethode ihren Weg in die Habsburgermonarchie und bildete mit dem Wiener Taubstummeninstitut 1779 den Ankerpunkt für alle Institutsgründungen in der Monarchie: Das Linzer Taubstummeninstitut wurde in Linz 1812 von Michael Reitter, einem Priester, gegründet und besteht in veränderter Form bis heute (2022) als eine Mittelschule unter dem Namen des Gründers. Als die Schule 1812 eröffnet wurde, gab es keine verbindlichen staatlichen Vorgaben für den pädagogischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die gehörlos waren. Dennoch war es in Taubstummeninstituten der Monarchie ein ungeschriebenes Gesetz, sich mit der Anstalt in Wien zu vernetzen. Was sich daraus ergab, waren private Initiativen, die oft im Rahmen eines kirchlichen Engagements integriert wurden, was auch auf das Fallbeispiel in Linz zutrifft.

Michael Reitter organisierte den Unterricht anfangs als Nebentätigkeit zu seinem Hauptberuf als Priester und entwickelte die Idee zu seiner Schule aus dem von ihm abgehaltenen Firmunterricht. Später ließ er sich in Wien am Taubstummeninstitut ausbilden und pflegte umfassende Netzwerke zu finanziell-potenten Partner:innen und der Kirche selbst. Außerdem schrieb er ein breit rezipiertes Methodenbuch zum Unterricht von sogenannten Taubstummen, wie er selbst seine Schüler:innen bezeichnete. 1818 übergab er nach einer Versetzung als Priester die Leitung an Michael Bihringer, der die Schule in der pädagogischen Ausrichtung nicht maßgeblich veränderte und weiter die Methode nach Reitter anwenden ließ. Ihm folgte schließlich 1831 Johann Aichinger, der sich vermehrt wissenschaftlich betätigte und auch großen Einfluss im oberösterreichischen Landtag hatte. Zudem leitete er auch das neu gegründete Heim für sogenannte „Kretinen“ in Hartheim. Als Johann Aichinger 1864 verstarb, folgte ihm Johann Brandstätter, der in Berichten als kränklich beschrieben wird und wenig am Institut veränderte und die Leitung bis 1888 innehatte.[2]

Erste „Taubstummenanstalt“

Das ehemalige „Siechenhäusel“ wird zur „Taubstummenanstalt“  (https://michaelreitter.eduhi.at/)

Partizipatorischer Ansatz in historischer Forschung

Um die Kategorie Behinderung entsprechend behandeln zu können, und dem Problem der fehlenden Quellen aus der Perspektive der Betroffenen entgegenzuwirken, sollen hier umfassende Vorüberlegungen und Reflexionen darüber angestellt werden, wie eine partizipative Geschichtsforschung aussehen kann und welche Faktoren es im Vorfeld, in der Durchführung zu bedenken gilt.[3]

Primäre Intention des Projekts ist es, Betroffene in die historische Forschung miteinzubeziehen und keine Geschichte über das Phänomen der Behinderung zu schreiben, sondern eine reale Einbindung in die Diskursgeschichte zu schaffen. Mit der Einbindung des OÖ Gehörlosenverbandes, soll verstärkt dessen Perspektive in die historische Forschung zu Gehörlosen eingebracht werden. Es ist für die Teilnahme am Workshop nicht erforderlich, dass die Teilnehmer:innen in der historischen Arbeit geschult, sind, oder umfassendes Vorwissen zum Gegenstand mitbringen, es geht vor allem um ihre persönlichen Erfahrungswelten, die sie mit den vergangenen Ereignissen in Beziehung setzen. Die Leitfrage in der gemeinsamen Arbeit an den Quellen ist: Welche Ähnlichkeiten/Unterschiede kann ich im Vergleich zu meinem Leben feststellen?

Die Teilnahme am Forschungsdiskurs von Betroffen bringt auch die Forschung der angestrebten Dissertation auf ein qualitativ hochwertigeres Niveau und kann in weiterer Folge einer politischen Diskussion als Grundlage dienen, die sich auch in der Gegenwart für Inklusion stark macht. Zunächst ist die Frage zu klären, wann im Rahmen einer historischen Forschung der geeignete Zeitpunkt ist, um Mitforschende einzubeziehen. Unter Mitforschenden wird in diesem Zusammenhang eine Personengruppe verstanden, die von Gehörlosigkeit betroffen ist und durch diese Betroffenheit differenzierte Interpretationsansätze für die historischen Quellen liefern kann. Dies muss erst nach Sichtung und erster Verortung der Quellen sinnvoll sein.[4]

Das Ziel des Teilprojektes der Dissertation ist es, dass der Kreis der Interpretatoren einer historischen Quelle erweitert wird und sogenanntes Systemwissen generiert wird. Durch dieses Systemwissen rund um die Interpretation, soll die Entwicklung und der lebensweltliche Bezug eines historischen Problems gezeigt werden. Dadurch wird eine Systemdarstellung angestrebt, die der Perspektive der Betroffenen einen Part in der Geschichtsschreibung zugesteht.[5]

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Reaktionen zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans Behinderung (2022-2030)

Behinderungssymbol durchgestrichen

Quelle: Pixabay, user: chariflax

Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat sich Österreich zu deren Umsetzung und zur Wahrung der Rechte für Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Die von Österreich angewendete Strategie zur Umsetzung wird in Nationalen Aktionsplänen festgehalten. Diese werden vom Sozialministerium in Kooperation mit den anderen Bundesministerien und unter Partizipation der Zivilgesellschaft, allen voran Organisationen für Menschen mit Behinderungen, erstellt. Der erste NAP 2012-2020 wurde 2012 veröffentlicht und anschließend heftig diskutiert. Nun liegt ein Entwurf für den Nationalen Aktionsplan 2022-2030, erstellt vom Bund mit Beteiligung der Länder und z.T. von Behindertenorganisationen, vor, der noch im Spätsommer vom Ministerrat beschlossen werden soll.

Zahlreiche Behindertenrechtsorganisationen, wie der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-BRK, die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ), der Behindertenrat sowie die Behindertenanwaltschaft haben bereits heftige Kritik geübt. Ein Video der Pressekonferenz ist hier einsehbar. Martin Ladstätter, Präsidiumsmitglied Österreichischer Behindertenrat und Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben nennt den Entwurf eine Dokumentation des Scheiterns und vergleicht ihn mit einem Auto mit mehreren Lenkrädern aber ohne Motor und Getriebe – ein Totalschaden. Er appelliert an die Politik, das Ruder nochmal rumzureißen.

In einer ausführlichen Analyse der einzelnen Kapitel kritisiert der Monitoringausschuss immer wieder die fehlende Kohärenz zwischen formulierten Zielen und den dazu vorgeschlagenen Maßnahmen, welche oft nicht geeignet scheinen, um die ersteren zu erreichen. Auch seien viele Ziele, Maßnahmen, Begriffe und Indikatoren oft vage, schwammig, unklar oder lückenhaft definiert bzw. formuliert.

Am Erstellungsprozess wird vielfach kritisiert, dass die erarbeiteten Vorschläge und Papers der Behindertenorganisationen zu wenig beachtet bzw. diese nur wenig in die tatsächliche Bearbeitung eingebunden wurden, obwohl die UN-BRK deren Mitwirkung vorsieht. Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich meint:

„Unsere Meinung ist gefragt, aber wenn sie nicht gefällig ist, wird sie ignoriert. Tatsächliche Mitbestimmung ist wohl unerwünscht.“

Ein genereller Kritikpunkt ist die fehlende finanzielle Grundlage der im Plan vorgesehenen Maßnahmen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen Österreicher*innen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Bundesland zukommen, wird vielfach ein nationaler Inklusionsfond oder einer andere Zweckwidmung der finanziellen Ressourcen gefordert. Der Behindertenanwalt Hansjörg Hofer meint.

„Ohne eine konkrete und verbindliche Aussage des Bundes und der Länder zur monetären Bedeckung des NAP ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wird! Wir fordern daher die Schaffung eines Inklusionsfonds, zu dem der Bund und alle Länder beitragen; 500 Mio € jährlich für die 1,4 Mio Menschen mit Behinderungen in Österreich“

Beim Thema Inklusive Bildung werden sogar Rückschritte im Vergleich zum NAP 2012-2020 konstatiert und die Empfehlungen in Zuge dessen Evaluierung wären nicht berücksichtigt worden. Die Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser meint:

„Es fehlen konkrete Zahlen, zum Beispiel für eine Erhöhung der inklusiven Schulplätze in den kommenden Jahren und den Rückbau der Sonderschulen. .. Bearbeitung der offenkundigen Missstände wird auf die Jahre ab 2030 verschoben, das ist zu spät“.

Dies sei aber notwendig, damit Kinder mit und ohne Behindrung bald gleichermaßen und mit den gleichen Chancen am Bildungssystem teilnehmen können.

verschiedene Arten von Behinderungen

Quelle: Pixabay, user: María_Alberto

Ebenfalls Rückschritte werden in Bezug auf das Ziel der De-Institutionalisierung, welches für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung ist, moniert. Bereits das UN-Monitoringkomitee hat in seinem Report größerer Anstrengungen von Österreich diesbezüglich gefordert. Laut Monitoringausschuss wurde jedoch in den letzten Jahren im Gegensatz dazu der Ausbau von segregierenden Heimplätzen vorangetrieben – nötig wären jedoch der Ausbau von Persönlicher Assistenz sowie die Schließung von Heimen. Auch Caritas Direktor Michael Landau findet, dass

„die Persönliche Assistenz eine Schlüsselrolle in der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen spielt“.

Deswegen müsse man jetzt auf der Grundlage vorhandener Pilotprojekte handeln:

“Es ist sehr viel Zeit vergangen, seit Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Das theoretische Wissen zu Verbesserungen ist vorhanden, einzig der mutige Wille zur praktischen Umsetzung fehlt in diesem NAP“, so Landau.

Weitere Kritikpunkte umfassen unter anderem die Ausführung über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie die Ausklammerung bzw. geringe Berücksichtigung der Situation von Frauen, Mädchen, Eltern oder LGBTQI+ Personen mit Behinderungen.

Die Stimmung der Reaktion auf den NAP Entwurf zusammenfassend hält die Vizepräsidentin der Lebenshilfe Österreich Hanna Karat fest, dass Behindertenorganisationen drei Jahre versucht haben, sich in den Erstellungsprozess einzubinden. Dennoch enstspreche der NAP Entwurf nicht den Inhalten der UN-BRK, zu denen sich Österreich verpflichtet hat:

„Unserer Geduld ist am Ende. Ich frage mich, ob wir mit den Rollstühlen vor den Regierungsgebäuden auf der Straße stehen müssen, damit wir endlich zu unseren Rechten kommen“

Die SLIÖ lehnt in ihrer Stellungnahme den NAP Entwurf ab und meint dazu:

„Er enthält auf 147 Seiten zu wenig strukturbildende Maßnahmen im Sinne der UN-BRK. Es fehlen Maßnahmen zur Rücknahme von Verschlechterungen, institutionelle und strukturelle Diskriminierungen werden nicht oder nicht ausreichend bekämpft.“

Klaus Wild, Vizepräsident des Behindertenrats hofft noch auf ein Einlenken der Politik, mahnt aber:

„Sollten unsere Menschenrechte weiterhin ignoriert werden, sind wir Menschen mit Behinderungen erstmals seit vielen Jahren wieder gezwungen, auf die Straße zu gehen, um für ganz normale Menschenrechte, zu denen sich Österreich schon vor 14 Jahren bekannt und verpflichtet hat, zu demonstrieren“

Anbei Links zu den diversen Stellungnahmen, welche auch die Quelle für die oben angeführten Zitate darstellen. Am umfangreichsten ist die Stellungnahme des Monitoringausschusses. Zudem werden auch Links zur genannten Pressekonferenz sowie zu diversen Zeitungsartikeln zum Thema angeführt.

Weiterführende Links

Mundstab

Behindert werden – beteiligt werden

Waltraud Ernst (Institut für Frauen- und Geschlechterforschung, Johannes Kepler Universität Linz) über ihren Beitrag präsentiert in der DiStA-Forschungswerkstatt:

Menschen werden in unserer Gesellschaft unter vielerlei Umständen vielfach behindert. Kann die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an interdisziplinären Erkenntnisprozessen zu selbstbestimmterer Lebensgestaltung und gesellschaftlicher Teilhabe beitragen?

Prozesse der Diskriminierung zu erforschen, anstatt persönliche Merkmale in den Blickpunkt zu rücken, fordern aktuelle Ansätze der Disability Studies. Queer-feministische und intersektionale Perspektiven erforschen Behinderungen als soziale Praktiken und sozial legitimierte Prozesse (Ernst 2021). Schon in den 1980er-Jahren entstand ein kollaboratives Buch von behinderten Frauen. Darin wird das Ineinanderwirken von Behinderung und Geschlecht untersucht. Ein bis heute innovativer Forschungsansatz des „Forschens mit“ bzw. ein im heutigen Sinne autoethnografischer Ansatz des Selbstbeforschens und des Selbstschreibens wird hier einem Ansatz des „Forschens über“ vorgezogen (Boll et al. 1988). Seit den 1980er-Jahren konnten sich die Disability Studies auch im deutschsprachigen Raum als universitäre Disziplin etablieren. Intersektionale Aspekte von Behinderung und Geschlecht konnten weiter erforscht werden (DiStA – Disability Studies Austria 2018). Sowohl Geschlecht als auch Behinderung werden hier als gesellschaftliche Konstrukte verstanden, die im Alltag, im Austausch mit anderen Menschen und Institutionen ständig hergestellt, gefestigt oder transformiert werden (Jacob et al. 2010).

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