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Studium „all inclusive“?

Weiterhin bestehende Barrieren und eine enge Leistungsdefinition. Wie utopisch ist inklusive Bildung an den österreichischen Universitäten?

Die letzten Jahre haben eine Vielzahl von Änderungen im Universitätsrecht mit sich gebracht, welche eine weitgehende Autonomie der Unis zur Folge hatte und sich in einem verstärkten – durchaus globalen – Wettbewerb um knappe Ressourcen zeigt. Ebenso erkennbar ist es an den Anforderungen, die an die Studierenden gestellt werden. Igea Troiani & Claudia Dutson unterstreichen, dass es an einer neoliberal geprägten Universität vor allem um Effizienz, schnelle Abschlüsse und rasche Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt geht. Es gibt Mindeststudienzeiten, eine Mindeststudienleistung mit Sperrfrist und es gibt Meilensteine, die durchaus das Potential zu Hürden haben (z.B. die Studieneingangsphase). Insgesamt ist das System „Studium“ an einem Durchschnitt ausgerichtet, der sich in sehr engen Grenzen bewegt, was Zeit, Energie und andere Ressourcen betrifft.

Demgegenüber steht nun aber die von Österreich ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention. Diese fordert ein diskriminierungsfreies und inklusives Studieren für alle. Inklusion bedeutet in diesem Kontext mehr, als nur Menschen mit Behinderungen „in die ausgrenzende Gesellschaft“ einzuschließen, wie Marianne Hirschberg & Swantje Köbsell betonen. Sie unterscheidet sich damit klar von integrativen Bildungskonzepten. Zusätzlich dazu hat an den Universitäten „Diversity & Inclusion“ stark an Bedeutung zugenommen. Gleichstellung und Diversitätsmanagement werden als „wesentliche Bestandteile der gesellschaftlichen Verantwortung der Universitäten“ gesehen, wie das Bildungsministerium schreibt. Best Practice Maßnahmen finden sich z.B. unter den mit dem Diversitas-Preis ausgezeichneten Universitäten.

Die Situation der Studierenden in Österreich

Wie gestaltet sich also die aktuelle Situation der Studierenden mit Behinderungen an den österreichischen Universitäten, die ja gemäß Studierendensozialerhebung in etwa 12% ausmachen? Es gibt zwar so genannte Nachteilsausgleiche wie z.B. die Prüfungszeitverlängerung, die sehr wesentlich und wichtig sind – gleichzeitig führen diese aber nicht dazu, dass sich das System verändert. Es wird von einem individuellen Problem, einem „Nachteil“, ausgegangen, den die Person geltend machen muss, um durch unterstützende Maßnahmen in das System, das als weitgehend neutral betrachtet wird, eingepasst zu werden. Also eher Integration als Inklusion.

Dass Studierende ihren „Nachteil“ geltend machen müssen, bedeutet, dass sie sich erklären und ihre Nachteilsausgleiche selbst aushandeln müssen. Nur eine Diagnose zu nennen, schafft kein vollumfängliches Verständnis für die erlebten Behinderungen im Studienalltag. Und da kommt es natürlich stark auf das Gegenüber an. Ist das Gegenüber verständnisvoll und offen oder denkt vielleicht, ich will mich vor etwas drücken? Hat die Person, die Kompetenz und die Ressourcen, um die Unterstützung erfolgreich umzusetzen? Kann ich meine Bedürfnisse überhaupt so kommunizieren, dass ich die Unterstützung bekomme, die ich brauche? Weiß ich überhaupt was ich brauche? Auch ein wichtiger Punkt, vor allem, wenn keine Vorerfahrung besteht. Und natürlich – Bedarfe können sich im Zeitlauf auch ändern, Hilfsmittel können aufhören zu funktionieren oder die bauliche Barrierefreiheit ist nicht mehr gegeben, weil man in einem anderen Gebäude studiert oder gerade eine Baustelle vor Ort ist.

Gleichzeitig wurde vom Rechnungshof Österreich, im Hinblick auf die DSGVO empfohlen, keine Diagnosen von den Studierenden mehr einzuholen, sondern sich ausschließlich konkrete Auswirkungen auf den Studienalltag bestätigen zu lassen, was an einigen Universitäten bereits umgesetzt wurde. So oder so können Diagnoseprozesse, die für die Ausstellung eines solchen Attestes dennoch weiterhin wesentlich sind, lange dauern. Dies kann Studierende in eine schwierige Position bringen, wenn sich eine Lücke zwischen tatsächlichem Bedarf und fehlender „Legitimation“ ergibt.

An den österreichischen Unis gibt es eigene Anlaufstellen mit Behindertenbeauftragten, die erfahrungsgemäß sehr engagiert sind und eben sowohl die Kompetenz, als auch die nötigen Mittel zur Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen haben. Aber selbst im besten Fall ist der Zugang zu Nachteilsausgleichen damit verbunden, dass man seine Behinderungen bekannt gibt – was nicht alle Studierenden wollen. Die sich teils leider immer noch bewahrheitende Befürchtung ist, dass man dadurch Nachteile erlebt, anders  behandelt wird oder verletzende Aussagen hören muss. Gerade Studierende mit psychischen Erkrankungen sind hiervon betroffen, was sich ebenfalls im Zusatzbericht der Studierendensozialerhebung gezeigt hat. Manche beschließen auch, nur einen Teil der Behinderungen preiszugeben, um in die enge Leistungsdefinition zu passen.

Überdies wurde aufgezeigt, wie viel Mehraufwand es mit sich bringen kann, durch diese individualisierende Sichtweise für sich selbst zugänglichere Studienbedingungen zu schaffen. Nicht nur die Faktoren „Zeit“ und „Energie“ waren wesentlich, sondern auch emotionale Aspekte, wie eben die Offenlegung der Behinderungen oder das Gefühl bzw. die Sorge, andere mit den Bedarfen „zu stressen“ oder keinen Anspruch zu haben. Hinzu kommen bürokratische Angelegenheiten, die außerhalb der universitären Sphäre liegen und die etwa die Beantragung von Behindertenpass, Pflegegeld, Transport- oder Asssistenzleistungen betreffen.

Im Zuge meiner Interviews für die Dissertation wurden weiterhin bestehende bauliche Barrieren genannt. Darunter fällt u.a., dass Stiegengeländer nicht stabil waren, es einzelne hohe Stufen gab, Aufzüge nicht in alle Stockwerke fuhren, Rampen zu steil oder Türbeschriftungen zu klein waren. Ebenso braucht es ein vermehrtes Anbieten von Schriftdolmetschung, eine zugänglichere Laborumgebung und einen Abbau technischer Barrieren.

Von Barrierefreiheit profitieren alle

Insgesamt ergeben sich einige Ansatzpunkte, um im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Barrierefreiheit für alle von vornherein zu erhöhen und damit auch jene abzuholen, die ohne Unterstützung zu suchen, aus dem System ausscheiden würden. Das beginnt bereits vor der Lehrveranstaltung – bei der Gestaltung zugänglicher Curricula, Unterrichtsmaterialien und Universitätsgebäude. Denn eine interviewte Person hat sehr schön auf den Punkt gebracht, was vielfach implizit oder explizit geäußert wurde:

„Ich will ja auch nicht, dass da jetzt immer ganz speziell für mich Lösungen gefunden werden. Da bin ich auch irgendwie müde. Ich hätte gerne, dass es von Haus aus geht. Dass es auch darauf ausgerichtet ist, dass Menschen mit Einschränkungen das machen.“

Eine aus meiner Sicht sehr positive Entwicklung ist, dass Behindertenbeauftragte sich vermehrt explizit an Studierende mit chronischen Erkrankungen richten, da hier oftmals gar nicht das Bewusstsein besteht, dass man zur Gruppe der Studierenden mit Behinderungen gehört.

Darüber hinaus wurden die Lehrenden als wesentliche Ansprechpersonen von Studierenden genannt, weshalb spezielle Trainings zu inklusivem Unterrichten hilfreich sein können. Barrierefreiheit sollte hier weiter gedacht werden, denn auch die Hörsaalgröße, die Belichtung, die Akustik, die didaktischen Methoden, Zeit, Zeitpunkt und Zeitrahmen haben einen Einfluss auf die Lernenden. Hinzu kommen noch unvorhergesehene Studienunterbrechungen und die Frage, wie damit umgegangen wird. Ferner ist die Studienorganisation wesentlich, dazu zählen z.B. Anmeldeverfahren, die Prüfungsdichte oder die Regelung der Anwesenheitspflicht. In diesem Kontext ist die Online-Lehre, die während der Pandemie relativ flächendeckend ermöglicht wurde, besonders hervorzustreichen. Natürlich wird hier in einigen Fällen gleichfalls von Barrieren berichtet, die sich gravierend auf den Studienerfolg auswirken können oder Präsenz wird aus verschiedensten Gründen von den Lernenden präferiert. Mir ist es dennoch ein Anliegen, mich für eine Beibehaltung – und kontinuierliche Optimierung – der geschaffenen Strukturen einzusetzen. Und zwar nicht als reines Entweder/Oder, sondern als wertfreie Ergänzung. Für all jene, die aus gesundheitlichen Gründen phasenweise oder eventuell für die Dauer des restlichen Studiums, nicht in Präsenz teilnehmen können.

Mein Wunsch, der in naher Zukunft hoffentlich KEINE Utopie mehr ist, wäre, dass sich der Blickwinkel auf Studierende mit Behinderungen verschiebt. Dass Beeinträchtigungen nicht mehr als individuelles Defizit gesehen werden, sondern die strukturellen Behinderungen überdacht werden. Nimmt man die UN-Behindertenrechtskonvention als Richtschnur, sollte das Ziel sein, eine Kultur und ein Lernumfeld zu schaffen, die die Diversität von allen Lernenden versteht und fördert. Dazu gehört, die Zugänglichkeit in allen Belangen von vornherein größtmöglich zu erhöhen. Was nicht nur den Studierenden mit Behinderungen zugute kommen würde  – eine Rampe beim Haupteingang hilft darüber hinaus jenen, die z.B. mit Kinderwägen unterwegs sind oder größere Ausrüstung transportieren müssen. Und auch wenn es in einigen Fällen weiterhin sehr wichtig sein würde, individuelle Lösungen zu finden, würde die Notwendigkeit der Offenlegung von Beeinträchtigungen zum Großteil obsolet werden, da Studierende frei wählen könnten und somit die Chance geringer wäre, dass sie überhaupt „behindert werden“. Denn eines zeigen Sheryl E. Burgstahler & Rebecca C. Corey: dass Nachteilsausgleiche jenen helfen, die sie brauchen und an der Leistung der anderen wenig verändern. Gleiches lässt sich für die generelle und in einem breiten Sinne gedachte Zugänglichkeit der einzelnen Studiengänge, sowie der Universitäten feststellen.

Autorin Michaela Joch beschäftigt sich in ihrer Doktorarbeit (WU WIEN) mit der universitären Zugänglichkeit. Dieser Artikel ist gekürzt in progress 01/2024 erschienen.

Erklärung: Die Definition von Behinderung in diesem Artikel richtet sich nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Weiters wird zwischen Beeinträchtigungen – z.B. Erkrankungen, Erblindung, Gehörlosigkeit, etc. – und Behinderungen unterschieden. Behinderungen entstehen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erst durch die Wechselwirkungen zwischen dieser Beeinträchtigung und den Barrieren in der Umwelt bzw. Gesellschaft. Man spricht hier auch von „behindert werden“.

Studie zu Inklusivem Gedenken

In einer Studie wurden in Österreich gehörlose und lernbeeinträchtigte Menschen zu ihrer Wahrnehmung von Gedenkarbeit an T4-Tötungsanstalten befragt. Studierende der Johannes Kepler Universität Linz (Oberösterreich) erhoben Erfahrungen, Gefühle, Wahrnehmungen und Wünsche in Bezug auf den Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim. Das Forschungsprojekt soll die Entwicklung von inklusiv gestalteten Angeboten an der NS-Tötungsanstalt für „lebensunwertes Leben“ vorantreiben.

Die Nazis ermordeten zwischen Mai 1940 und August 1941 rund 18.000 Personen als „arbeitsunfähig“ eingestufte Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranke in Schloss Hartheim, einer ehemaligen Behinderteneinrichtung. Zu den ersten Opfern gehörte ein Teil der zuvor in Hartheim betreuten Menschen. Die Tötungen behinderter Menschen in den Tötungsanstalten wurde 1941 offiziell gestoppt. Die Gaskammer in Hartheim nützten die Nazis dennoch bis 1944 weiter. Aufgrund von Kapazitätsengpässen in Konzentrationslagern wurden rund 12.000 kranke oder arbeitsunfähige ZwangsarbeiterInnen und andere Häftlinge aus Mauthausen, Gusen und Dachau nach Hartheim deportiert und dort ermordet.

Seit 2003 ist im Schloss ein Lern- und Gedenkort eingerichtet, der über den Massenmord und seine Geschichte informiert und in der Dauerausstellung „Wert des Lebens“ aktuelle Fragestellungen aufwirft und diskutiert. Der Betrachtungszeitraum der Ausstellung erstreckt sich vom Zeitalter der Aufklärung bis zur Gegenwart, thematische wird von der Sortierung der Menschen in ökonomisch „Brauchbare“ und „Unbrauchbare“ ausgegangen. Dies begann schon an Beginn der Industriegesellschaft. Die Ausstellung endet mit aktuellen Forderungen nach gesellschaftlicher Gleichstellung behinderter Menschen.

Vor dem historischen Hintergrund und wegen dem Anspruch nach Einziehung von Menschen mit Behinderungen in alle Lebensbereiche – nicht zuletzt durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – ist die Idee von inklusiv gestaltetem Gedenken für den Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim von großer Relevanz. Inklusives Gedenken versucht aber nicht nur, vorhandenes Wissen barrierefrei weiterzugeben, sondern will die Menschen auch aktiv in den Prozess des Gedenkens einbinden.

Es gab zwei Präsentationen der Ergebnisse mit anschließender Diskusstion. Eine Präsentation war in Leichter Sprache und wurde in Gebärdensprache übersetzt im Institut Hartheim. Die zweite Präsentation war mit Unterstützung von Gebärdensprachdolmetscherinnen im Linzer Gehörlosen Sport und Kulturverein.

Einladung: Workshopreihe zum Thema Dis_ability (Behinderung*)

Am 27. Und 28.11.15 findet eine interessante Workshopreihe zum Thema Dis_ability statt. Diese besteht aus zwei Workshops: „Präsentieren, repräsentieren und behindert sein“ und „Dis_Ability is Queer Culture – Im (Uni)alltag stolz auf sich sein!“, bei dem frau  kostenlos mitmachen kann! Nähere Informationen zum Workshop auf der Website: http://gleichbehandlung.univie.ac.at/…/workshops-im-winter…/ .

Die Workshops finden im Rahmen der Workshopreihe des Frauen*förderbeirats der Universität Wien „Power Up! Kostenlose Workshopreihe für Student_innen“ statt und richten sich ebenso an Interessierte, die nicht, nicht mehr, noch nicht oder woanders als an der Uni Wien studieren.
Infos, Kontakt und Anmeldung unter: http://gleichbehandlung.univie.ac.at/workshopreihe

Herzliche Grüße!
Elisabeth Magdlener

Programm und Anmeldung zur DiStA Ringlehrveranstaltung Disability Studies in Österreich

Im Mai 2015 veranstalten die Universitäten Linz und Salzburg eine Ringlehrveranstaltung zu Disability Studies in Österreich.

ForscherInnen und Kulturschaffende präsentieren aus aktuellen Arbeiten. Nach einer Einführung in Theorie und in die Forschungspraxis der Disability Studies setzen sich die Vorträge mit dem Phänomen Behinderung in Bezug auf Partizipation, Inklusion, Repräsentation, Kunst und kulturelle Formen in Österreich auseinander.

Die Ringlehrveranstaltung kann von ALLEN besucht werden. Sie ist öffentlich. Die Vortragsräume sind barrierefrei zugänglich. Die Vorträge werden durch GebärdendolmetscherInnen in ÖGS übersetzt. Die Vortragenden sind angehalten in möglichst einfacher Sprache zu referieren.

Informationen zur Anmeldung unter http://www.jku.at/gespol/disabilitystudies

Das Programm

Informationen in Leichter Sprache

Neuer FH-Bachelorstudiengang Disability & Diversity Studies – DDS*

Die Fachhochschule Kärnten, Studienbereich Gesundheit & Soziales bietet mit dem neuen Studiengang Disability & Diversity Studies eine sehr innovative Qualifizierungsmöglichkeit zur nachhaltigen Förderung von Akzeptanz und Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt mit besonderem Schwerpunkt auf die Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und spezifischen Benachteiligungen.

EB_DDS_01022013_neu

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