Gewalt durch aussondernde Einrichtungen

Von Petra Flieger

Erstveröffentlichung auf www.gewaltinfo.at im Dezember 2017 als Expertenstimme.

In den letzten Jahren hat die Volksanwaltschaft wiederholt auf Missstände und einen Mangel an Maßnahmen zur Gewaltprävention in Einrichtungen der österreichischen Behindertenhilfe hingewiesen. Sind diese keine sicheren Orte für behinderte Menschen?

Über den Alltag und die Lebenssituation von behinderten Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es in Österreich kein systematisch erhobenes Wissen. Mikrozensuserhebungen befragen nur Menschen, die in Privathaushalten leben, Menschen, die in sogenannten Anstaltshaushalten leben, werden nicht einbezogen. Es gibt auch nur Schätzungen über die Anzahl von behinderten Kindern und Erwachsenen, die in Einrichtungen leben. Hubert Stockner geht im Jahr 2011 davon aus, dass österreichweit etwa 15.000 behinderte Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe nutzen (vgl. Stockner 2011, im Internet). Um Gewaltphänomene im Zusammenhang mit Behinderteneinrichtungen zu beschreiben, wird im folgenden Beitrag daher einerseits auf Berichte der Volksanwaltschaft, andererseits auf aktuelle Fachliteratur sowie biographische Schilderungen von behinderten Menschen selbst zurückgegriffen.

Leben in einer Behinderteneinrichtung

Seit dem Jahr 2012 führen Kommissionen der Volksanwaltschaft im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle punktuell Kontrollbesuche u.a. in Wohnhäusern und anderen Einrichtungen für behinderte Menschen durch,[1] im Jahr 2013 waren es beispielsweise 67. Dabei wurden verschiedene Phänomene als Ausdruck von personaler und struktureller Gewalt dokumentiert, die für behinderte Menschen zum Alltag gehören. Dazu zählen:

  • nicht legitimierte medikamentöse, elektronische und mechanische Freiheitsbeschränkungen;
  • strenge Regeln, die den persönlichen Aktionsradius einschränken;
  • übermäßige und einengende Schutzmaßnahmen;
  • mangelnde Einbeziehung in Entscheidungsprozesse;
  • Bevormundung im Alltag, die zu erlernter Hilflosigkeit führt;
  • mangelnde Information der behinderten Menschen und nicht vorhandene Beschwerdemöglichkeiten. (vgl. Volksanwaltschaft 2014, 69)

Das Leben in Einrichtungen ist für Frauen und Männer mit Behinderungen oft von organisatorischen Regeln geprägt, die keinesfalls dem gängigen Handlungsspielraum erwachsener Menschen entsprechen, wie die folgenden Zitate aus Lebensgeschichten von erwachsenen Menschen mit Lernschwierigkeiten illustrieren:

„Beim Wohnen im Wohnheim durfte ich früher nicht kochen, was ich wollte. Wann der Freund kommen darf, bestimmten die BetreuerInnen. Und ich musste immer um 22 Uhr Zuhause sein.“ (Scheider 2012, 11)

„Wenn jemand aufs Klo muss und die BetreuerInnen gerade keine Zeit haben, muss er oder sie warten. Er oder sie muss 5 Minuten warten. Damit wir nicht so oft während dem Arbeiten aufs Klo gehen müssen, gehen alle, die Unterstützung brauchen, aufs Klo bevor wir zu arbeiten beginnen. Wenn ich während dem Arbeiten aufs Klo gehen muss, dann gehe ich. Ich sage zu den BetreuerInnen: `Darf ich aufs Klo gehen?´ Er oder sie sagt dann: `Ja.´“ (Georg 2012, 15f)

„Die BetreuerInnen hatten jeden Tag 4 oder 5 Dienstübergaben. Das heißt, wenn eine BetreuerIn kam, dann erzählte ihr die andere BetreuerIn, was alles über den Tag vorgefallen ist. Die BetreuerInnen sagten dann zum Beispiel: `Susi rastete schon wieder aus.´ oder: `Franz hat in die Hose gemacht.´ Die BetreuerInnen haben also miteinander geredet. Über uns. Das war nicht so angenehm für mich. Weil ich eigentlich das Gefühl hatte, dass ich dabei sein sollte, wenn die BetreuerInnen über mich reden. Aber das ging nicht, weil sonst die Dienstübergaben zu lange dauern.“ (Müller 2012, 31f)

Identische  Vorgänge spiegeln auch biographische Interviews wieder, die Gertraud Kremsner mit behinderten Frauen und Männern geführt und gemeinsam mit ihnen analysiert hat. Beispielsweise führt das zuletzt beschriebene „Sprechen ÜBER“ (Kremsner 2017) nicht nur, aber auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, im Alltag einerseits zu einem Mangel an Information bei behinderten Menschen, andererseits auch dazu, dass diesen  nicht zugehört wird und sie nicht ernstgenommen werden (vgl. ebd., 270 ff). Gleichzeitig sind die befragten Personen der Meinung, dass die Öffentlichkeit in Österreich wenig Interesse an der Lebenssituation und den Problemen von behinderten Menschen in Einrichtungen hat (vgl. ebd., 225). Diese Aussage soll anhand eines aktuellen Beispiels veranschaulicht und im Kontext von Gewalt gegenüber behinderten Menschen weiter erläutert werden.

Aussonderung in Einrichtungen als gesellschaftlich legitimierte Gewalt

Im Frühjahr 2016 wandten sich die Volksanwaltschaft und die Bewohnervertretung gemeinsam an die österreichische Öffentlichkeit, um auf Missstände in einer Salzburger Einrichtung für schwer behinderte Kinder und Erwachsene aufmerksam zu machen. In einer ausführlichen Reflexion über die daraufhin stattfindende öffentliche und politische Auseinandersetzung machen Alexandra Niedermoser und Erich Wahl (2017) deutlich, wie sehr die Unterbringung und Betreuung von behinderten Menschen in segregierenden Sondereinrichtungen gesellschaftlich legitimiert und erwünscht ist. Die AutorInnen beschreiben sechs Reaktionsmuster, die allesamt als massive Abwehr von Kritik verstanden werden müssen. Die Reaktionen auf die Berichterstattung über langfristige, strukturelle Gewalt und deren massive negative Auswirkungen auf die behinderten Kinder und Erwachsenen waren gekennzeichnet durch:

  • Allgemeine Verleugnung und Umdeutung der Realität,
  • Relativierte Verleugnung und individualisierte Schuldzuweisung,
  • Bemächtigung und Vereinnahmung des Problems und Immunisierung der Verantwortlichen,
  • Instrumentalisierung und Verdinglichung der Opfer der Missstände,
  • Herstellung eines streng paternalistischen Konsenses mit (großen Teilen) der Gesellschaft („Licht-ins-Dunkel-Vereinbarung“) sowie
  • Diskreditierung und Disqualifizierung (der aufzeigenden und kritisierenden Institutionen, Anm. PF).

Am Ende stellen Niedermoser und Wahl die grundsätzliche und durchaus zentrale Frage: „Wann beginnt die Zivilgesellschaft, sich mit behinderten Menschen zu solidarisieren und mit ihnen gemeinsam um ihre Rechte zu kämpfen, anstatt sich auf jährlicher Spendenbereitschaft auszuruhen?“ (2017, im Internet). Das klingt wie ein frommer Wunsch, denn in der österreichischen Gesellschaft scheint breiter Konsens darüber zu herrschen, dass die Unterbringung von behinderten Menschen in Einrichtungen und unter Bedingungen, die für nichtbehinderte Menschen völlig inakzeptabel wären, angemessen, gut und richtig ist. Aussondernde Behinderteneinrichtungen sind historisch gewachsen und waren im Nationalsozialismus kooperierender Teil der Tötungsprogramme an behinderten Menschen. Im heutigen System der Behindertenhilfe sind sie stark etabliert, doch es liegen ihnen segregierende und Gewalt beinhaltende Mechanismen zu Grunde. Kremsners Analyse der erlebten Gewalt in Biographien von Menschen mit Lernschwierigkeiten führt zu folgender Erkenntnis: „Gewalt und der Missbrauch von Macht gegen Menschen mit Lernschwierigkeiten gründet (…) auf gesellschaftlichem Konsens, der (…) Institutionen zu schaffen vermag, die letztlich dazu dienen, Menschen mit Lernschwierigkeiten aus der Gesellschaft auszuschließen.“ (Kremsner 2017, 259) Zu einem sehr ähnlichen Schluss kommt eine Untersuchung aus Deutschland, die den Umgang mit Gewalt und Missbrauch in einer großen Behinderteneinrichtung historisch aufgearbeitet hat: „Bereits im Akt gesellschaftlicher Ausgrenzung der als verobjektivierten Anderen liegt ein immenses Aggressionspotential, innerhalb dessen sowohl Formen kultureller, struktureller als auch personaler Gewalt verwoben sind.“ (Schäfer-Walkmann / Hein 2014, 185) Gewalt in Form von Diskriminierung, Ausgrenzung und Segregation stellt in diesem Sinn also einen zentralen Ursprung für die Idee von Sondereinrichtungen nur für behinderte Menschen dar. Doch sind Alternativen dazu überhaupt denkbar?

De-Institutionalisierung

Ein in Fachkreisen schon seit Jahrzehnten gängiges Konzept ist De-Institutionalisierung. Gemeint ist damit die grundlegende Veränderung der Organisation von Unterstützung für behinderte Menschen: weg von Betreuung in Sondereinrichtungen, hin zu stark individualisierter Unterstützung im regulären Wohnraum. International hat sich dieser Ansatz spätestens seit den 1970er Jahren verbreitet, in Österreich wird der Begriff in der Behindertenpolitik erst seit Kurzem verwendet und diskutiert, allerdings keinesfalls systematisch umgesetzt. Damit verbunden wäre ein grundsätzliches Umdenken: Anstatt Kinder und Erwachsene aufgrund von Behinderungen in Gruppen zusammenzufassen und ihre Aussonderung in Einrichtungen nur für behinderte Menschen zu finanzieren, müssten gemeinsam mit behinderten Menschen Wege zurück in die Gesellschaft erarbeitet und umgesetzt werden. Damit verbunden wäre eine Veränderung sowohl der Kultur des Umgangs mit behinderten Menschen, als auch der Praxis und der Organisation notwendiger Unterstützung. Verändern müssten sich nicht nur das Selbstverständnis und der Tätigkeitsraum von Professionelle, sondern vor allem auch das Bild von behinderten Menschen in der breiten Bevölkerung. Denn im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dürften Kinder und Erwachsene mit Behinderungen längst nicht mehr als dankbare EmpfängerInnen von Mitleid und Wohltätigkeit dargestellt werden. Mit konsequenter und umfassender De-Institutionalisierung „wäre endlich ein Paradigmenwechsel verbunden, der für die Bewusstseinsbildung zur Gleichberechtigung und zur Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung besonders wichtig ist.“ (Volksanwaltschaft 2015, 76) Schließlich kann langfristig nur solch ein konsequent realisierter Paradigmenwechsel die historisch gewachsene und gesellschaftliche legitimierte Gewalt durch Aussonderung in der österreichischen Behindertenhilfe überwinden.

Literatur:

Georg, Johannes (2012). Irgendwann will ich bei meiner Freundin leben. In: Selbstbestimmt Leben Innsbruck/Wibs (Hrsg): Das Mutbuch. Lebensgeschichten von Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten. Neu Ulm: AG Spak Verlag.

Kremsner, Gertraud (2017). Vom Einschluss der Ausgeschlossenen zum Ausschluss der Eingeschlossenen. Biographische Erfahrungen von so genannten Menschen mit Lernschwierigikeiten. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt.

Müller, Agathe (2012). Es gibt sehr viele Fotos von mir als Baby und als Kind. In: Selbstbestimmt Leben Innsbruck/Wibs (Hrsg): Das Mutbuch. Lebensgeschichten von Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten. Neu Ulm: AG Spak Verlag.

Niedermoser, Alexandra; Wahl, (2017). Behinderte sind (k)ein Störfaktor. Missstände im Heim und deren öffentliche Verarbeitung. Im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/niedermoser-stoerfaktor.html (10.11.2017)

Schäfer-Walkmann, Susanne; Hein, Birgit (2014). Das Schweigen dahinter. Der Umgang mit Gewalt im lebensweltlichen Kontext von HeimbewohnerInnen der Stiftung Liebenau zwischen 1945 und 1975. Freiburg: Lambertus.

Scheider, Rosalinde (2012). Meine eigene Kapitänin sein. In: Selbstbestimmt Leben Innsbruck/Wibs (Hrsg): Das Mutbuch. Lebensgeschichten von Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten. Neu Ulm: AG Spak Verlag.

Stockner, Hubert (2011). Persönliche Assistenz als Ausweg aus der institutionellen Segregation von Menschen mit Behinderung. Bericht für Selbstbestimmt Leben Österreich zur Situation der Persönlichen Assistenz in Österreich. Vorschläge für eine bundeseinheitliche Regelung zur Persönlichen Assistenz. Im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/stockner-assistenz.html#ftn.idm333296

Volksanwaltschaft (2014). Bericht an den Nationalrat und an den Bundesrat 2013. Im Internet: http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/8r3ft/37-PB.pdf

Volksanwaltschaft (2015). Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2014. Band 2: Präventive Menschenrechtskontrolle.

[1] Nähere Informationen zur Präventiven Menschenrechtskontrolle: http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle