Der Rechnungshof veröffentlichte im Jahr 2022 einen Bericht über die Prüfung von
barrierefreiem Arbeiten und Studieren an Universitäten. Aus diesem Bericht geht
unter anderem hervor, dass keine österreichische Universität die Einstellungspflicht nach BEinStG erfüllen konnte. Die mit öffentlichen Geldern finanzierten Universitäten mussten im Jahr 2020 Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 5,33 Millionen Euro zahlen (siehe Rechnungshofbericht, S. 32). Auffällig ist hier, neben der beträchtlichen Summe (respektive den Versäumnissen der Universitäten), das große Gefälle: Die schlechteste Quote für besetzte Pflichtstellen liegt bei 22% an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, wohingegen die beste – die Universität Graz – bei 96% liegt. Im Schnitt erfüllen die Universitäten ihre Beschäftigungspflicht mit 44% nicht mal zur Hälfte – aus Sicht von Disability Studies Austria ein Armutszeugnis und dringender Handlungsbedarf für gegensteuerende Maßnahmen.
Rechnungshof Bericht Behinderung Universität
Zuletzt hat die Redaktion von Dossier und von andererseits Recherche Artikel über die Situation am Arbeitsmarkt und u.a. auch an den österreichischen Universitäten veröffentlicht.
Universitäten: Wo ein Wille, da ein Weg
https://www.dossier.at/dossiers/ausgleichstaxe/land-der-huerden/