Anfang März 2016 präsentierte der Behindertenanwalt Erwin Buchinger die Studie „In Arbeit kommen – in Arbeit bleiben. Geschützte Arbeit und Unterstützte Beschäftigung in vergleichender Perspektive“, die von FAB beauftragt, von der Johannes Kepler Universität Linz erstellt und von der Behindertenanwaltschaft mitfinanziert wurde.
In auswählten EU-Ländern erhoben die Studienautorinnen Stefanie Breinlinger und Angela Wegscheider Modelle Unterstützter Beschäftigung und Geschützter Arbeit. Als Referenzmodell dienten Arbeitsmodelle für Menschen mit Behinderungen, wie sie in Oberösterreich angeboten werden. Link zur Studie: http://www.jku.at/gespol/content/e291460/e300587/InArbeitkommenundbleiben_2016_ger.pdf
Die Analyse brachte unterschiedliche Strategien zur Sicherung und Förderung der Erwerbstätigkeit zutage. In Großbritannien und den Niederlanden fanden bzw. finden radikale Reformen statt: Der Geschützte Bereich wurde geschlossen oder der Zugang dazu verwehrt. Das führt(e) zu einer Fokussierung auf den ersten Arbeitsmarkt „um jeden Preis“ und zu erhöhter Arbeitslosigkeit. Schweden, Deutschland und Österreich zeichnen sich aus durch differenzierte Förderprogramme und langsamere Reformen. Als wesentliche Begleitphänomene aktueller Reformen wurden Sparpolitik, Wettbewerb und Ökonomisierung der Leistungen identifiziert. Dies fördert das Abschöpfen der „Arbeitsmarkt-Fitteren“ (Creaming) sowie den Verbleib der „Unterstützungs-Intensiven“ in Arbeitslosigkeit oder Tagesstrukturen (Parking).
Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich in den letzten Jahren überproportional gestiegen. Dabei werden nicht jene gezählt, die resignierend in Privathaushalten oder Werkstätten verschwinden. Deshalb braucht unbedingt einen Geschützten Bereich wie es Samhall in Schweden oder FAB in Oberösterreich anbieten, damit Menschen mit Behinderungen. begleitet und in ihrem Tempo, in Arbeit kommen und in Arbeit bleiben.